Spezialseminar
Code SOB065D

Bearbeitung von Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide der Jobcenter

Schwerpunkte

  • Einspruch als Rechtsbehelf:
    • Einspruchsbefugte Personen, insbesondere Minderjährige, Erziehungsberechtige, Rechtsanwälte, Betreuer
    • Einsprüche durch beauftragte Personen als Boten
    • Berechnung der Einspruchsfrist, Folgen mangelhafter Zustellung
    • Ersetzendes Einscannen schriftlicher Einsprüche
    • Protokollierung telefonischer Einsprüche in elektronischen Akten
    • Dateiformat, sichere Übertragungswege und Verfahrensweise beim elektronischem Einspruch
    • Verfahren bei unklaren Erklärungen des Betroffenen
    • Beschränkung des Einspruchs auf die Geldbuße
  • Bearbeitung unzulässiger Einsprüche:
    • Abfassung und Zustellung des Verwerfungsbescheides
    • Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung
    • Vollstreckungsaufschub
    • Folgen der Wiedereinsetzung durch Behörde oder Gericht
  • Bearbeitung zulässiger Einsprüche:
    • Ankündigung und Auswertung von Einspruchsbegründungen
    • Anträge auf Akteneinsicht im Zwischenverfahren
    • Entscheidung und Mitteilung über Beweisanträge im Zwischenverfahren
    • Anordnung und Durchführung von Nachermittlungen
    • Nochmalige Anhörung des Betroffenen bei angekündigten Äußerungen
    • Problematik der Verfolgungsverjährung im Zwischenverfahren
    • Beschleunigung des Zwischenverfahrens durch Behördenfristen
  • Zurücknahme von Bußgeldbescheiden:
    • Abänderung von Bußgeldentscheidungen
    • Übergang in das Verwarnungsverfahren
    • Einstellung des Bußgeldverfahrens
    • Anträge auf Kostenfestsetzung gegen die Behörde
  • Übersendung der Bußgeldakte an die Staatsanwaltschaft:
    • Begründung der Abgabeverfügung
    • Anträge für das gerichtliche Bußgeldverfahren
    • Verjährungsproblematik
    • Zurückverweisung und Zurückgabe des Bußgeldverfahrens durch das Amtsgericht
    • Ermittlungsanordnungen durch das Amtsgericht

Ziel des Seminars ist es, den Einspruch und den Antrag auf gerichtliche Entscheidung als Rechtsbehelfe zu behandeln und darüber hinaus auf die Besonderheiten bei betreuten Personen und der Bedarfsgemeinschaft einzugehen. Die beiden Verfahrensweisen im Zwischenverfahren - die Bescheide des Jobcenters nach unzulässigem Einspruch und die Maßnahmen zur Sicherung des Tatnachweises nach zulässigem Einspruch - werden erläutert. Der zunehmende Erlass von Bußgeldbescheiden durch die Bearbeitungsstellen OWi der Jobcenter hat auch eine erhöhte Zahl von Rechtsbehelfen, insbesondere bei verteidigten Betroffenen, zur Folge. Im Seminar finden auch die neue Bußgeldaktenführungsverordnung (BußAktFV), die Bußgeldaktenübermittlungsverordnung (BußAktÜbV) und die Strafakteneinsichtsverordnung (StrafAktEinV) Berücksichtigung. Auch auf die überarbeiteten Fachlichen Weisungen der BA zum Bußgeldverfahren vom Februar 2023 wird eingegangen. Bei Hybridseminaren ist eine Teilnahme nur möglich, wenn ein funktionsfähiges Mikrofon und eine Kamera zur Verfügung stehen. Sollte dies nicht gegeben sein, ist eine Teilnahme nicht möglich, da die Seminare des Dozenten auf einer aktiven Mitarbeit aufbauen.

Bedienstete aller Jobcenter, die Einsprüche gegen Bußgeldbescheide bearbeiten. Das Seminar ist für Beschäftigte sowohl der gE und der zkT sowie auch der Agenturen für Arbeit, die die Parallelvorschriften in § 404 SGB III vollziehen, geeignet. Die Teilnehmenden sollten das Grundlagenseminar Code: SOB065N besucht haben oder über entsprechende Kenntnisse verfügen.

keine

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Termine

CODE 0606SOB065D
06.06.2024
09:00 bis 16:30 Uhr
07.06.2024
08:00 bis 14:30 Uhr
465,00 €
Hybrid
online
Präsenz
CODE 0327SOB065D
27.03.2025
09:00 bis 16:30 Uhr
28.03.2025
08:00 bis 14:30 Uhr
465,00 €
Hybrid
online
Präsenz

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