Fachseminar
Themenbereich: Personalwesen
Arbeitgeber aufgepasst: Neue Regelungen im NachweisG ab 1. August 2022
Schwerpunkte
- Über welche Arbeitsbedingungen müssen Arbeitgeber die Arbeitnehmer ab 1.8.22 informieren?
- Welchen Anforderungen unterliegen tarifgebundene Arbeitgeber?
- Umsetzungsmöglichkeiten - Arbeitsvertragsanpassung oder einfacher Nachweis
- Schriftformerfordernis
- Welche Sanktionen drohen bei Nichtbefolgung?
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 20. Juni 2019 die Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union ("Arbeitsbedingungenrichtlinie") veröffentlicht. Wesentlicher Treiber der Richtlinie ist ausweislich ihres vierten Erwägungsgrundes, dass aufgrund "einiger neue Arbeitsformen" eine größere Notwendigkeit für Mitarbeiter besteht, umfassend, zeitnah und schriftlich in einer leicht zugänglichen Form über ihre wesentlichen Arbeitsbedingungen unterrichtet zu werden. Die Frist für die Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie läuft am 31. Juli 2022 aus. Der Deutsche Bundestag hat am 23. Juni 2022 den Gesetzentwurf zur Umsetzung dieser EU-Richtlinie verabschiedet. Das Gesetz tritt zum 1. August 2022 in Kraft. Es gilt für Arbeitsverträge, die ab dem 1. August 2022 geschlossen werden. Bei Verstößen des Arbeitgebers drohen nunmehr, auch das ist neu, Bußgelder. Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern die neuen Regelungen vorzustellen und was Arbeitgeber tun müssen, um Rechtssicherheit zu erlangen. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e.V. und Kommunales Bildungswerk e.V.
Geschäftsführer, Personalverantwortliche, Personalsachbearbeiter, Personalvertretungen
keine

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Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Herr Andreas Urbich gern zur Verfügung.
Termine
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.