Fachseminar
Code WEJUA014A

KJSG kompakt: Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - ein kompakter Überblick. Welche Auswirkungen hat es auf die öffentliche Jugendhilfe?

Schwerpunkte

  • Kinderschutz (Qualitätsentwicklung Vollzeitpflege u.a.)
  • Prävention (örtliche Jugendhilfeplanung u.a.)
  • Junge Menschen mit Behinderungen
  • Hilfen zur Erziehung, Pflegefamilien (Hilfen für junge Volljährige u.a.)
  • Beteiligung (z.B. Hilfeplanung u.a.).

Der Bundesrat hat am 7. Mai 2021 dem vom Bundestag am 22. April 2021 verabschiedeten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) zugestimmt. Mit dem Gesetz sollen nach dem Willen des Gesetzgebers die rechtlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickelt werden. Ziel des Gesetzes ist ein wirksames Hilfesystem, das Kinder vor Gefährdungen schützt und Familien stärkt. Dabei geht es auch darum, gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit für alle jungen Menschen zu sichern beziehungsweise herzustellen. Deshalb werden vor allem diejenigen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gefördert, die besonderen Unterstützungsbedarf haben. Die Reform des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes regelt konkret: einen besseren Kinder- und Jugendschutz die Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen mehr Prävention vor Ort mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist am 10. Juni 2021 zu großen Teilen in Kraft treten, weitere Teile werden noch in Kraft treten. Ziel des Seminars ist es, einen kompakten Überblick über die Gesetzesreform zu vermitteln und Auswirkungen auf die Praxis der öffentlichen Jugendhilfe zu diskutieren. Es besteht außerdem die Möglichkeit, Praxisfragestellungen mit der Anmeldung zu übermitteln, die dann im neuen Rechtskontext besprochen werden. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung des Kommunalen Bildungswerks e. V. und GIBT Colleg e. V.

Mitarbeiter aus Jugendämtern und von freien Trägern der Jugendhilfe, die sich einen kompakten Überblick über das neue KJSG verschaffen wollen; sonstige Interessenten, z.B. Vormünder

Gesetzestext SGB VIII

Kundenservice KBW e. V.

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Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Herr Andreas Urbich gern zur Verfügung.

Termine

CODE 0612WEJUA014A-G
12.06.2024
13:00 bis 15:00 Uhr
145,00 €
Online (BigBlueButton)
 
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