Fachseminar
Themenbereich: Spezielles Ordnungsrecht / Ordnungswidrigkeiten
Durchführung von Gaststättenkontrollen
Inhouse-Schulung anfragen
Schwerpunkte
- Rechtliche Grundlagen/Voraussetzungen
- Gaststätten, Spielrecht und Landesnichtraucherschutzgesetz
- Grundlagen der Feststellung und Verfolgung von Verstößen
- Rechtssichere Durchführung von Gaststättenkontrollen
- Verwaltungsrechtliche Folgemaßnahmen
- Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Dienststellen (z. B. Polizei, Zollbehörden, Steuerfahndung)
Ziel des Seminars ist die Vermittlung der rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung von Gaststättenkontrollen. Anhand von praktischen Beispielen werden die Vorbereitung und die Durchführung entsprechender Kontrollen sowie die Einleitung von möglichen Folgemaßnahmen dargestellt. Hier besteht die Möglichkeit, Fallbeispiele des eigenen Arbeitsgebietes in das Seminar einzubringen, für die fallbezogene Lösungsmöglichkeiten erarbeitet werden.
Mitzubringende Arbeitsmittel: GewO, Landesgaststättengesetz, OwiG
keine

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Anja Miatke gern zur Verfügung.
Termine
10.10.2022 (Mo)
09:00 bis 16:30 Uhr
11.10.2022 (Di)
08:00 bis 14:30 Uhr
450,00 €
Frankfurt am Main
Veranstaltungsort in Nähe des Hauptbahnhofs wird noch bekannt gegeben
Frankfurt am Main
Präsenz
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20.03.2023 (Mo)
09:00 bis 16:30 Uhr
21.03.2023 (Di)
08:00 bis 14:30 Uhr
09.10.2023 (Mo)
09:00 bis 16:30 Uhr
10.10.2023 (Di)
08:00 bis 14:30 Uhr
450,00 €
Frankfurt am Main
Veranstaltungsort in Nähe des Hauptbahnhofs wird noch bekannt gegeben
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Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?
Inhouse Schulung anfragen
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.