Fachtag
Code JUET25

Fachtag wirtschaftliche Jugendhilfe 2025 - Aktuelle Fragen - Ausblick - Rechtsentwicklungen

Tagungsschwerpunkte:

Mittwoch, 08.10.2025

  • 09.30 Uhr Begrüßung und Eröffnung
  • 09.45 Uhr Die neuere Rechtsprechung zur Anwendung der §§ 86ff und 89ff SGB VIII
    • Herr Wilfried Ziegler
  • 11.00 Uhr Kommunikationspause
  • 11.30 Uhr Zuständigkeitsklärung und Kostenerstattung nach §§ 14ff. SGB IX - aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung
    • Herr Michael Wagner
  • 12.45 Uhr Mittagsbuffet
  • 13.45 Uhr Einsatz zweckgleicher Leistungen in der Kostenheranziehung
    • Frau Diana Eschelbach
  • 15.00 Uhr Kommunikationspause
  • 15.15 Uhr Fälle aus der Praxis - Sie fragen, wir antworten
  • Welches rechtliche Problem rund um die wirtschaftliche Kinder- und Jugendhilfe beschäftigt Sie gerade in der Praxis? Bringen Sie es mit, stellen Sie kurz das Problem dar und wir entwickeln im Plenum die Lösung mit den Expert:innen. Gerne können Fragen im Vorfeld übermittelt werden.
  • Ende des Fachtages gg. 16.30 Uhr
  • Alternative Präsenz- oder Online-Fachtagung: Sie haben die Wahl zwischen einer Präsenzteilnahme, Online-Zuschaltung oder dem Tagungsvideo im Nachgang.

Auf unserem diesjährigen Fachtag stehen die Rechtsprechung in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, sowie die neuesten Entwicklungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Fokus. Diese Themen sind von zentraler Bedeutung für die praktische Umsetzung und rechtliche Absicherung der entsprechenden Leistungen. Die §§ 86ff und 89ff SGB VIII regeln die Zuständigkeit und Kostenerstattung bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Aktuelle Urteile haben die Auslegung dieser Vorschriften weiter präzisiert und bieten wichtige Orientierungspunkte für die Praxis. Die §§ 14ff SGB IX betreffen die Zuständigkeitsklärung und Kostenerstattung im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Hierbei geht es um die Koordination und Finanzierung von Leistungen, die verschiedenen Trägern zugeordnet sind. Die jüngste Rechtsprechung hat auch hier wesentliche Klarstellungen gebracht. Der Einsatz zweckgleicher Leistungen in der Kostenheranziehung ist ein weiteres zentrales Thema, das die Effizienz und Wirksamkeit der Leistungserbringung beeinflusst. Durch die gezielte Nutzung solcher Leistungen können Ressourcen optimal eingesetzt und die finanzielle Belastung der Träger reduziert werden. In diesem Jahr richten wir zudem ein besonderes Augenmerk auf eigene Fragestellungen der Teilnehmenden. Sie dürfen gern Ihre Anliegen aus der Praxis zur Diskussion im Plenum und mit den Dozierenden mitbringen. Es ist auch möglich, die Fragen schon vorab einzureichen. Wir freuen uns auf einen regen Austausch und spannende Diskussionen.

Führungskräfte und Beschäftigte der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, sonstige Interessenten

Sie benötigen keine mitzubringenden Arbeitsmittel. Mit der Buchung der Präsenzteilnahme ist keine Buchung der Online-Aufzeichnung verbunden. Sie können nicht an der Präsenztagung teilnehmen? Kein Problem. Sie können die Tagung online verfolgen oder auch eine Aufzeichnung der Fachtagung erwerben. Tragen Sie im Suchfenster JUET25VID ein, wenn Sie das Video erwerben wollen.

Vortragsthemen

Die neuere Rechtsprechung zur Anwendung der §§ 86ff und 89ff SGB VIII

Wilfried Ziegler
Detaillierte Kenntnisse der Rechtsprechung zur örtlichen Zuständigkeit und zur Kostenerstattung in der Jugendhilfe sind eine wesentliche Voraussetzung, um in Kostenerstattungsverfahren zwischen den Trägern der Jugendhilfe erfolgreich agieren zu können. In dem Beitrag werden einige wichtige Entscheidungen vorgestellt, die im letzten Jahr zu dieser Thematik ergangen sind. Im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode ist u.a. das Ziel formuliert: „…die Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII wollen wir sachgerecht der Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit zuordnen“. In diesem Zusammenhang soll (je nach dem Stand des Umsetzungsverfahrens) ein Ausblick auf die für die wirtschaftliche Jugendhilfe absehbaren Auswirkungen einer solchen Änderung gegeben werden.

Zuständigkeitsklärung und Kostenerstattung nach §§ 14ff. SGB IX - aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung

Michael Wagner
Die Jugendämter müssen als Rehabilitationsträger die Vorschriften des Sozialgesetzbuches IX kennen und rechtssicher anwenden. Dabei ist vor allem die Zuständigkeitsklärung nach § 14 SGB IX und die damit zusammenhängende Kostenerstattung ein in der Praxis bedeutsames Thema, das bei Fehlern erhebliche Risiken, bis zum Verlust von Kostenerstattungsansprüchen, birgt. Im Vortrag werden häufige Fallkonstellationen und die aktuelle Rechtsprechung zu §§ 14 ff. SGB IX besprochen, es wird auf typische Fallstricke hingewiesen und Tipps für eine rechtskonforme und praxisgerechte Anwendung der Vorschriften des Rehabilitationsrechts gegeben.

Einsatz zweckgleicher Leistungen in der Kostenheranziehung

Diana Eschelbach
Die im Rahmen der Jugendhilfe vollstationär untergebrachten jungen Menschen und Leistungsberechtigten nach § 19 SGB VIII müssen die so genannten zweckgleichen Leistungen gem. § 93 Abs. 1 S. 3 SGB VIII einsetzen. Soweit Zahlungen anderer Träger demselben Zweck wie die Jugendhilfe dienen, erheben die Jugendämter deshalb entsprechende Kostenbeiträge, etwa zum Einsatz von Waisenrente oder BAföG. Zum 01.01.2023 wurden für die Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld Freibeträge eingeführt, in der Praxis ergeben sich auch immer wieder Fragen zum Einsatz von Leistungen der Pflegeversicherung. Neue - und noch nicht abschließend geklärte - Fragen ergeben sich seit dem Inkrafttreten des SGB XIV (Soziale Entschädigung). Im Vortrag werden die gesetzlichen Grundlagen und ergangene Gerichtsentscheidungen vorgestellt, häufige Fallkonstellationen besprochen und ein Praxisaustausch der Teilnehmenden dazu angeregt.

Kundenservice KBW e. V.

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.

Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Anja Miatke gern zur Verfügung.

Termine

CODE 1008JUET25
08.10.2025
09:30 bis 16:30 Uhr
349,00 €
Hybrid
online
Präsenz