Themenbereich: Personalwesen
Entgelttransparenzrichtlinie - Rechtssichere Vorbereitung und Umsetzung, Stand der Gesetzgebung (kostenfreies Webinar)
Schwerpunkte
- Aktuelle Rechtslage und Rechtsprechung zur Entgeltgleichbehandlung (Entgelttransparenzgesetz, Rechtsprechung des BAG zum Paarvergleich)
- Stand der Umsetzung in Deutschland und Rechtsfolgen, wenn die Entgelttransparenzrichtlinie nicht am 7. Juni 2026 umgesetzt wird
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Regelungen der Entgelttransparenzrichtlinie, die umgesetzt werden müssen:
- Rechte von Stellenbewerber:innen und Pflichten/Obliegenheiten des Arbeitgebers im Bewerbungsprozess
- Informations- und Auskunftsrechte von Arbeitnehmer:innen
- Anforderungen an die Entgeltsysteme (Kriterien, Bandbreitenregelungen, Differenzierungskriterien, Bedeutung von Tarifverträgen)
- Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretung
- Berichtspflichten von Arbeitgebern
- Sanktionen bei einer Verletzung der Pflichten
- Notwendige und sinnvolle Vorbereitungen
Die Entgelttransparenzrichtlinie der EU (2023/970) soll bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden, um die ungleiche Bezahlung zwischen den Geschlechtern zu beseitigen. Derzeit liegt noch kein Referentenentwurf zur Umsetzung vor, aber die EU-Richtlinie macht umfangreiche Verschärfungen gegenüber dem bestehenden Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) notwendig. Das Webinar gibt einen aktuellen Überblick zum Umsetzungsstand in Deutschland, geht auf die neuen Regelungen ein und erläutert die Rechtsfolgen, wenn die die damit verbundenen Pflichten verletzt werden. Das kostenfreie Webinar ist als kurze Orientierung zur Thematik gedacht. Es werden keine Teilnahmebescheinigungen ausgestellt.
HR-Verantwortliche, Mitarbeitende und Führungskräfte von Personal- und Rechtsabteilungen, Personalvorstände, Unternehmensjurist:innen, Fachanwält:innen für Arbeitsrecht, Geschäftsführende, Personal- und Betriebsratsmitglieder, Gleichstellungsbeauftragte
keine
Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
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Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Anett Stemmer gern zur Verfügung.