Fachseminar
Inhouse-Schulung anfragen
Schwerpunkte
- Bedeutung der mangelfreien Zustellung im Bußgeldverfahren
- Abgrenzung Bekanntmachung und Zustellung
- Betroffene als Zustellungsadressat:innen
- Mehrere Betroffene im Bußgeldverfahren
- Betroffene unter gerichtlich angeordneter Betreuung
- Zustellung bei minderjährigen Betroffenen
- Zustellungsverfahren bei verteidigten Betroffenen
- Darstellung der Zustellungsadressaten im Bußgeldbescheid
- Zustellung von Papierdokumenten durch die Post mit Zustellungsurkunde oder Einschreiben
- Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis
- Zustellung elektronischer Dokumente an Betroffene über das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach („eBO“) oder das elektronische Verwaltungsportal
- Zustellung an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen über das besondere elektronische Anwaltspostfach
- Zustellung an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen im Ausland
- Scannen eingehender Ausgangsdokumente durch die Verwaltungsbehörde
Die Zustellung im Bußgeldverfahren folgt zwar grundsätzlich der Verwaltungszustellung, weist aber zahlreiche Abweichungen und Besonderheiten auf. Dies betrifft insbesondere die gesicherten Übermittlungswege für die Zustellung elektronischer Dokumente. In dem Seminar werden die Rechtsgrundlagen und die praktische Durchführung umfassend erläutert.
Beschäftigte aller kommunalen und staatlichen Behörden, die Einsprüche gegen Bußgeldbescheide bearbeiten
Die Teilnahme ist nur unter 2G+ möglich. Tests werden vor Ort gestellt.

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Anja Miatke gern zur Verfügung.
Termine
15.11.2022 (Di)
09:00 bis 16:00 Uhr
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?
Inhouse Schulung anfragen
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.