Kompaktkurs in 2 Teilen - Teil 2
Themenbereich: Kommunale Wirtschaft und Einrichtungen, Beihilferecht
Beteiligungsmanagement auf den Punkt gebacht (Teil 2) - Methoden zur effizienten Steuerung der Beteiligungen
Schwerpunkte
- Der Public Corporate Governance Kodex (PCGK)
- Richtlinie guter Unterenehmensführung und Kontrolle
- Die gesellschaftsrechtliche Umsetzung
- Präsentation von Arbeitshilfen für die Praxis
- Das interne Kontrollsystem (IKS)
- Struktur des internen Überwachungssystems (IÜ)
- Struktur des Risikomanagementssystems (RMS)
- IKS als Mittel zur Stärkung der internen Verwaltungsabläufe des Beteiligungsmanagements
Im zweiten Teil des Kompaktkurses wird erläutert, wie eine Effizienzsteigerung und Ressourcenoptimierung durch klare Regelungen zur Steuerung von Beteiligungen erreicht werden kann. Dabei stellt der Referent die Methodik zur Erarbeitung eines internen Kontrollsystems (IKS des Beteiligungsmanagement) vor, wobei sowohl das Interne Überwachungssystem (IÜ) als auch das Risikomanagmentsystem (RMS) Gegenstand sind. Zudem lernen die Teilnehmer Instrumente der Ressourcenoptimierung kennen und anwenden. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. und dem Kommunalen Bildungswerk e. V.
Führungskräfte und Mitarbeiter von öffentlichen Verwaltungen, die für die Beteiligungen ihrer Institution verantwortlich sind (insbsondere aus den Abteilungen Beteiligungsmanagement und -verwaltung, Finanzen, Controlling, Kämmerei, Landesvermögen, Innenrevision), Rechnungshöfe und Rechnungsprüfungsämter
keine

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Herr Andreas Urbich gern zur Verfügung.
Termine
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.