Fachseminar
Code BAA083

Bauen im Planbereich - Überblick über die Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Schwerpunkte

  • Zulässigkeit von Vorhaben im Planbereich
  • Baunutzungsverordnung als Instrument des Planers und Maßstab für die bauaufsichtliche Prüfung von Vorhaben
  • Art der baulichen Nutzung - einzelne Baugebietstypen und deren Störanfälligkeit (Gebot der Rücksichtnahme)
  • Sonderprobleme aus dem Bereich Art der baulichen Nutzung
  • Maß der baulichen Nutzung - Festlegung der Dimensionen (§ 16 BauNVO)
  • Bauweise (§ 22 BauNVO)
  • Überbaubare Grundstücksflächen (§ 23 BauNVO)
  • Gewährung von Ausnahmen und Befreiungen (§ 31 BauGB)

Die BauNVO stützt sich auf die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage des § 9a BauGB und ist eine Rechtsverordnung des Bundes. Gemeinsam mit den §§ 5 und 9 BauGB sowie der PlanzeichenVO setzt die BauNVO die Grenzen planerischer Darstellungen und Ausweisungen. Die Bestimmungen der BauNVO über die Art der baulichen Nutzung werden durch die Festsetzung eines entsprechenden Baugebietes im Bebauungsplan zu dessen Bestandteil. Zu beachten ist, dass der Typenkatalog der BauNVO verbindlich ist, aber auch anderweitige Festsetzungen von Flächen und deren Nutzungen zulässig sind. Ergänzend regelt die BauNVO die mögliche Festlegung der Dimensionen der Grundstücksausnutzung und deren räumliche Verteilung. Das Wissen um die Inhalte der BauNVO ist für eine rechtsfehlerfreie Planung und Genehmigung zwingend. Deshalb werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Bauen im Planbereich in dem Seminar vorgestellt.

Beschäftigte von Bauämtern der Gemeinden und Bauaufsichtsbehörden

BauGB, BauNVO

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Allgemeines

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CODE 0508BAA083
08.05.2024
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04.12.2024
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10.03.2025
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