Fachseminar
Code ORD008
Themenbereich: Ausländerrecht

Das Chancen-Aufenthaltsrecht gemäß § 104c AufenthG: Zielsetzung, Erteilungsvoraussetzungen und Versagungsgründe

Schwerpunkte

  • Veränderung der aufenthaltsrechtlichen Rahmenbedingungen durch das Chancen-Aufenthaltsrecht
  • Erteilungsvoraussetzungen des Chancen-Aufenthaltsrechts:
    • begünstigte Zielgruppe
    • Erstreckung auf weitere Personen
    • behördliche Hinweispflichten
    • Erlöschen der AUE nach § 104c AufenthG
    • Geltungsende der gesetzlichen Regelung
  • Ausschluss- bzw. Versagungsgründe für das Chancen-Aufenthaltsrecht
  • Rechtsstellung nach Ablauf des Titels nach § 104c AufenthG

Der Deutsche Bundestag hat am 02.12.2022 das "Chancen-Aufenthaltsrecht" beschlossen. Zum 31.12.2022 ist es in Kraft getreten. Mit dem neuen „Chancen-Aufenthaltsrecht“ nach § 104c AufenthG soll den ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern, die zum Stichtag des 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, eine Perspektive eröffnet und eine Chance auf einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland eingeräumt werden. Diese Personen sollen ein 18-monatiges Chancen-Aufenthaltsrecht erwerben können, um die Möglichkeit zu erhalten, in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht nach den §§ 25a und 25b AufenthG zu erfüllen (insbesondere Lebensunterhaltssicherung, Kenntnisse der deutschen Sprache und Identitätsnachweis).

Beschäftigte von Ausländerbehörden, Jobcentern, Jugendämtern, Sozialämtern, Migrationsberatungsstellen und -diensten sowie alle, sich für dieses Thema interessierten Personen

Aufenthaltsgesetz Stand 2023

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12.10.2023
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