Frau König ist Volljuristin und seit 2002 als Rechtsanwältin zugelassen. Seit 2003 ist sie als Referentin eines kommunalen Arbeitgeberverbandes tätig. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind u. a. das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes (TVöD), Elternzeit, Mutterschutz, Stellenbesetzungsverfahren öffentlicher Arbeitgeber, Diskriminierungsschutz, Arbeitsvertragsrecht mit allen Facetten, Teilzeitarbeit, Aus- und Fortbildung, Praktika u. a. m. Durch langjährige Praxis in der Rechtsberatung und Prozessvertretung kommunaler Arbeitgeber sowie aufgrund regelmäßiger Tätigkeit als nebenberufliche Dozentin/Referentin verfügt Frau König über ein umfangreiches Erfahrungswissen und weiß um die Probleme, mit denen kommunale Arbeitgeber häufig konfrontiert sind
Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst rechtssicher besetzen - Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung zum Stellenbesetzungsverfahren öffentlicher Arbeitgeber