Fachseminar
Themenbereich: Seminare zum SGB II und zu angrenzenden Gesetzen
Leistungsminderungen nach dem SGB II unter Berücksichtigung der Änderungen durch das Bürgergeld-Gesetz
Schwerpunkte
- Sanktionstatbestände nach § 31 SGB II
- Die gerichtlichen Anforderungen an eine Rechtsfolgenbelehrung
- Der wichtige Grund und sein Nachweis
- Die Prüfung der außergewöhnlichen Härte
- Anforderungen an die Gelegenheit zur Anhörung
- Sanktionsumfang und Dauer der Sanktionen
- wiederholte Pflichtverletzungen
- Sonderregelung bei Meldeversäumnissen nach § 32 SGB II, keine Sanktion bei Erstkontakt
- Aufhebung der Sanktion bei späterer Mitwirkung und ernsthafter Bereitschaft der Mitwirkung
- Regelmäßiger Eintritt der Rechtsfolge bei erster Pflichtverletzung und bei wiederholten Pflichtverletzungen
- Sonderregelung des Eintritts der Rechtsfolge bei der Verhängung einer Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit
- Berechnung des Sanktionsumfangs in Überlappungsmonaten nach § 31 a SGB II
- Anforderungen an den Sanktionsbescheid und Wirksamwerden des Sanktionsbescheides
- Aktuelle Rechtsprechung
Ziel des Seminars ist es, einen Überblick über die komplexen Sanktionsregelungen zu geben und dabei die alten Regelungen von den neuen Regelungen abzugrenzen. Was ist vom alten Sanktionsrecht noch geblieben, welche Konsequenzen sind aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gezogen worden. Die Teilnehmenden erlangen Rechtssicherheit im Umgang mit den Sanktionen und lernen, häufige "rechtliche Fallstricke" zu umgehen. Im Seminar wird die Möglichkeit geboten, Fragen aus der Praxis zur Diskussion zu stellen.
Beschäftigte der SGB II-Leistungsträger
SGB II, SGB X
Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Susan Lindner gern zur Verfügung.
Termine
CODE 0402SOB065Z
02.04.2025
10:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
Hybrid
online
Präsenz
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?