Fachseminar
Code OWA066A

Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren im SGB III für Arbeitsagenturen

Schwerpunkte

  • Zuwiderhandlungen bei Leistungsanträgen als Ordnungswidrigkeiten
  • Zuwiderhandlungen bei der Pflicht zur Änderungsmitteilung als Ordnungswidrigkeiten
  • Abgrenzung der Ordnungswidrigkeit zum strafbaren Sozialleistungsbetrug
  • Zuwiderhandlungen gegen Mitwirkungspflichten Dritter, insbesondere Arbeitgebende, als Ordnungswidrigkeiten
  • Formlose Aufforderungen und Anordnungsbescheide als sofort vollziehbare Verwaltungsakte
  • Abgrenzung von Verwaltungszwang durch Zwangsgeld und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch Geldbuße
  • Juristische Personen und Personengesellschaften sowie Mischformen als Arbeitgebende
  • Gesetzliche Vertreter oder Vertreterinnen und beauftragte Mitarbeitende als Täter und Täterinnen der Ordnungswidrigkeit (§ 9 OWiG)
  • Zumessung der Geldbuße und Bußgeldkataloge
  • Gerichtssicherer Aufbau der Bußgeldbescheide

In diesem Seminar werden die Bußgeldvorschriften des SGB III erläutert und die Abgrenzung zum Sozialleistungsbetrug dargestellt. Zudem wird die effektive Durchführung des Bußgeldverfahrens und die gerichtssichere Abfassung von Bußgeldbescheiden gegen natürliche und juristische Personen aufgezeigt.

Beschäftigte der Agenturen für Arbeit mit geringen Vorkenntnissen im Ordnungswidrigkeitenrecht und Bußgeldverfahren

keine

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Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Anja Miatke gern zur Verfügung.

Termine

CODE 0320OWA066A
20.03.2026
09:00 bis 15:30 Uhr
295,00 €
Hybrid
online
Präsenz

Inhouse-Schulung

Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch.