Kompaktkursmodul
Themenbereich: BTHG/SGB IX
Eingliederungshilfe in Abgrenzung zu anderen Hilfen (Modul 6 des Kompaktkurses EGK101)
Schwerpunkte
- Rangverhältnis zu anderen Leistungen - Grundsätze
- Schnittstellen zu Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) und der Hilfe zur Pflege (SGB XII)
- Abgrenzung zu Leistungen nach dem SGB III
- Schnittstellen zu Leistungen der Krankenversicherung, Heilmittel, Hilfsmittel, Häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe
- rechtliche Betreuung
- anwaltliche Beratung, Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe
- EUTB, Pflegeberatung, Patientenberatung
- Praktische Übungen
Leistungserbringer der Eingliederungshilfe sind gem. § 124 SGB IX verpflichtet, eine entsprechende Anzahl an Fachpersonal- und anderem Betreuungspersonal zu beschäftigen. Sie sollen Leistungsberechtigte befähigen, ihre Lebensplanung und -führung selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrzunehmen. Dabei hat sich die Leistungserbringung grundsätzlich am Rehabilitationsprozess und an der Teilhabe- und Gesamtplanung zu orientieren.
Fachkräfte des Eingliederungshilfeträgers müssen über umfangreiches Fachwissen in unterschiedlichen Fachdisziplinen verfügen, um die Anforderungen an die Beratung und Unterstützung (§ 106 SGB IX) und die Teilhabe- und Gesamtplanung und die neue Rolle als "leistender Rehabilitationsträger" erfüllen zu können. Hierzu gehören u.a. umfangreiche Kenntnisse des Sozial-und Verwaltungsrechts, Wissen um den leistungsberechtigten Personenkreis und den Teilhabebedarfen und -barrieren. Zudem sollen sie in der Lage sein, Leistungsberechtigte sozialräumlich zu beraten, zu unterstützen und die Gesamtplanung sozialräumlich auszurichten. Mit dem Ziel der „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Inklusion)“ hat die Fachkraft auch andere Hilfsmöglichkeiten des Sozialraums einzubeziehen oder den leistungsberechtigten Personenkreis zum bürgerschaftlichen Engagement zu beraten und zu unterstützen. Der regionale Sozialraum und seine Möglichkeiten zur Teilhabe müssen bekannt sein, zudem muss die Fähigkeit zur Kommunikation mit allen Beteiligten vorhanden sein.
In diesem modular aufgebauten Kurs werden die erforderlichen Kenntnisse kompakt vermittelt. Das Konzept des Kurses sieht vor, dass sowohl die Behörden als auch die Leistungserbringer, Verständnis für die Spezifik der Arbeit des jeweils anderen gewinnen können, um sich gleichzeitig durch die Zusammenarbeit für die zukünftige Praxis der Netzwerkarbeit gem. § 39 SGB IX zu qualifizieren.
Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, zusätzlich an einem Workshop (Code: EGK101W,, der nach Abschluss der Weiterbildung stattfinden wird, teilzunehmen. Sie erhalten die Gelegenheit, Praxisprobleme zu reflektieren und im Kreis der Teilnehmer Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Der Workshop muss separat gebucht werden.
Der Kurs umfasst 8 Module (14 Seminartage). Er wird in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR), Institut für Wissenstransfer in Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege e. V. (IWVR e. V.), durchgeführt. Nach dem Besuch des Gesamtkurses haben Interessenten die Möglichkeit, ein Zertifikat des IWVR e. V. an der HWR zu erwerben. Hierfür nehmen sie an einer softwaregestützten Abschlussprüfung teil. Bei erfolgreichem Absolvieren erhalten sie ein Institutszertifikat als „Zertifizierte Fachkraft Eingliederungshilfe nach SGB IX“ (HWR, IWVR e. V.). Die Prüfungsgebühr beträgt 350,00 Euro.
(Neue) Beschäftigte der Träger der Eingliederungshilfe, Beschäftigte von Leistungserbringern, Beschäftigte von Trägern der freien Wohlfahrtspflege oder von Behindertenverbänden und -einrichtungen. Der Kurs kann auch für Betreuer:innen nach dem Bundesbetreuungsgesetz von Interesse sein. Grundkenntnisse des Verwaltungs- und Sozialrechts werden vorausgesetzt.
SGB IX, SGB XI und SGB XII in der aktuellen Fassung
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Termine
CODE 0128EGK101-6
28.01.2025
09:00 bis 16:30 Uhr
29.01.2025
08:00 bis 14:30 Uhr
485,00 €
Hybrid
online
Präsenz
CODE 0708EGK101-6
08.07.2025
09:00 bis 16:30 Uhr
09.07.2025
08:00 bis 14:30 Uhr
485,00 €
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Präsenz
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