Fachseminar
Code JUC111
Themenbereich: Unterhaltsrecht

Unterhaltsrecht: Mehr- und Sonderbedarfe unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BGH

Schwerpunkte

  • Überblick über die geänderte Rechtsprechung
  • Berechnung der Quoten von Mehr- und Sonderbedarfen
  • Berechnung des Unterhalts bei Kinderbetreuung

Mit der Entscheidung vom 18.05.2022 (Az. XII ZB 325/20) hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung zur Haftung bei Mehrbedarfen grundlegend geändert. Das wirkt sich erheblich auf zahlreiche Unterhaltsberechnungen aus, wird jedoch in der Praxis bislang kaum berücksichtigt. Aufgrund der Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung sind Mehr- und Sonderbedarfe nun nach anderen Maßstäben zu berechnen. Dies hat auch weitreichende Konsequenzen für den Unterhalt im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung: Für den Betreuungsunterhalt ergibt sich eine völlig neue Berechnungs- und Handhabungspraxis.

Mitarbeitende der Jobcenter, der Jugendämter und der Unterhaltsvorschusskassen. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

keine

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28.04.2026
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