Spezialseminar
Themenbereich: Sekretariat
Excel für Verwaltungs- und Sekretariatsmitarbeiter
Schwerpunkte
- Normalansicht, Seitenlayout und Umbruchvorschau in Excel
- Einfügen von Elementen in Kopf- und Fußzeilen
- Kopieren von Tabellenblättern in andere Mappen
- Herausarbeiten der wichtigsten Daten mittels bedingter Formatierung
- Automatische Rückmeldung der Überschreitung von Grenzwerten durch Wenn-Funktion
- Übersichtliche und für Dritte nachvollziehbare Tabellenformatierung
- Schnellformatvorlagen
- Tipps und Tricks zum Umgang mit großen Tabellen
- Integration von Excel-Tabellen in Word
- Der Kompatibilitätsmodus in Excel - Möglichkeiten und Grenzen beim externen Datenaustausch
- Optimale Gestaltung der eigenen Benutzeroberfläche
Abseits des Arbeitsalltags erhalten die Teilnehmer den Freiraum zur Aneignung und zum Austesten relevanter Excel-Funktionen für die Verwaltungsarbeit. Während des Seminars wird MS Excel 2016 eingesetzt. Dieses Seminar wird in Kooperation mit der ABT gGmbH durchgeführt.
Sekretariats- und Verwaltungsmitarbeiter, die am Grundlagenseminar (Code: SEK035N
) teilgenommen haben oder bereits einfache Grundkenntnisse in MS Excel besitzen. Teilnehmen können auch Interessenten anderer Arbeitsbereiche, die sich vom Seminarinhalt angesprochen fühlen.
keine

Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de

Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Herr Mirko Frischmuth gern zur Verfügung.
Termine
02.03.2021 (Di)
09:00 bis 16:30 Uhr
03.03.2021 (Mi)
08:00 bis 14:30 Uhr
08.11.2021 (Mo)
09:00 bis 16:30 Uhr
09.11.2021 (Di)
08:00 bis 14:30 Uhr
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als sogenannte ''Firmenschulung'' durch. Was ist das?
Inhouse Schulung anfragen
Unser Seminarangebot sieht explizit den Einschluss aller Geschlechter vor. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer*innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für die drei Geschlechter und sind in keinem gegebenen Kontext als diskriminierend zu verstehen.