Spezialseminar
Code SOA205

Frauenhausfälle - Kostenerstattung nach § 36a SGB II

Schwerpunkte

  • Ersatzansprüche/Erstattungsansprüche
  • Grundlagen des SGB X (§§ 110 - 114 SGB X)
  • Begriff Frauenhaus
  • Frauenhaus als Einrichtung
  • Formale Voraussetzungen für den Kostenerstattungsanspruch und Fristen
  • Kosten der (psychosozialen) Betreuung und Einbindung in den § 17 Abs. 2 SGB II
  • Zufluchtsuchende Person
  • Dauer des Aufenthaltes
  • Bisheriger/neu begründeter gewöhnlicher Aufenthalt; Unterbrechungszeiten
  • Erstattungsfähiger Aufwand
  • Unterhalt, UVG
  • Kostenersatz nach § 34 SGB II
  • Hilfen nach Verlassen des Frauenhauses

Ziel des Seminars ist es, sich den Erstattungsansprüchen gegen den SGB II-Träger des vorherigen Aufenthaltes zu widmen, die sich mit der Aufnahme in ein Frauenhaus ergeben können. Nach der Spezialvorschrift des § 36a SGB II sind die Aufwendungen, die anlässlich des Aufenthalts einer Frau in einem Frauenhaus entstehen, dem Träger am Ort des Frauenhauses vom Träger des bisherigen Wohnortes zu erstatten. Das trifft auch auf vorläufige Leistungen bei ungeklärter Erwerbstätigkeit zu. Dabei können Träger mit einem Frauenhaus am Ort sowohl erstattungsberechtigt als auch erstattungspflichtig sein. Für die Praxis entstehen aus diesem speziellen Erstattungsrecht des SGB II vielfältige Fragen im Einzelfall zu den formalen Voraussetzungen und zum Umfang der Erstattung, die in diesem Seminar praxisorientiert beleuchtet werden.

Beschäftigte im sozialen Leistungsbereich des SGB II bzw. Beschäftigte der Kommunen/Kreise, die mit der Abwicklung der Kostenerstattungsfälle betraut sind

SGB II

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Termine

CODE 1108SOA205
08.11.2024
10:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
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