Martina Gehrmann ist seit 2006 als Rechtsanwältin zugelassen. Zunächst war sie mehrere Jahre als Bundesgeschäftsführerin eines Verbandes mit über 500.000 Mitgliedern und Personalverantwortung für ca. 120 Mitarbeiter*innen sowie als Geschäftsführerin einer Umweltstiftung tätig. Im Rahmen dieser Tätigkeiten war sie mit allen Facetten des Arbeitsrechts betraut. Zuletzt erweiterte sie ihre Verhandlungsfähigkeiten als Richterin einer Zivilkammer am Landgericht, bevor sie seit Februar 2021 für PwC als Arbeitsrechtsexpertin tätig ist.