Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Rostock legte Herr Schwartz das erste juristische Staatsexamen 2010 ab. Anschließend war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter bis 2016 beim ehemaligen Gerd-Bucerius-Stiftungslehrstuhl für Kommunikationsrecht und Öffentliches Recht von Prof. Dr. Gersdorf tätig. Währenddessen trat er das Referendariat an mit Stationen u.a. beim Landgericht Rostock und der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. 2015 folgte das zweite juristische Staatsexamen. Seit 2016 ist Herr Schwartz beim Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern im Grundsatzreferat tätig und wirkt dort u.a. bei der Erteilung des Einvernehmens zur Regelung des Verwendungsnachweises und bei der Anhörung von Förderrichtlinien mit.