Schwerpunkte
- Rechtliche Grundlagen nach der FZV
- Zulässige Nutzung roter Händlerkennzeichen
- Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten
- Pflichten des Kennzeicheninhabers
- Fahrzeugscheinheft und fortlaufende Aufzeichnungen
- Aufbewahrung, Verlust und Anbringung der Kennzeichen
- Weitergabe an Dritte und Organisationspflichten
- Zuverlässigkeit, Ermessen und Rückforderung
- Rechtsprechungsübersicht zur Behördenpraxis
Die Zuteilung roter Händlerkennzeichen setzt voraus, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten und die Kennzeichen nur im zulässigen Rahmen verwendet werden. Für Zulassungsbehörden ist daher entscheidend, Pflichtverstöße sicher einzuordnen, die Zuverlässigkeit des Inhabers zu bewerten und die rechtlichen Grenzen einer Rückforderung zu kennen. Das Seminar gibt einen praxisnahen Überblick über die Nutzung roter Händlerkennzeichen und die einschlägigen Pflichten nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Behandelt werden zulässige Fahrten, Fahrzeugscheinheft, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten, Anbringungsvorschriften, Verlustfälle, Weitergabe an Dritte sowie die rechtlichen Voraussetzungen der Rückforderung. Ergänzend werden Ermessensfragen und aktuelle Rechtsprechung zur Unzuverlässigkeit dargestellt.
Mitarbeiter von Zulassungsbehörden, die mit der Zuteilung und Rückforderung roter
Händlerkennzeichen befasst sind.
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
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