Spezialseminar - Teil II
Schwerpunkte
- Öffentlichkeit einer Verkehrsfläche im Sinne des Straßenverkehrsrechts
- Anwendung der Vorschriften über das Halten und Parken nach der Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Sonderrechte
- Ausnahmegenehmigungen
- Verfolgung und Ahndung von Verstößen nach pflichtgemäßem Ermessen
- Umgang mit „schwierigen" Bürgergesprächen
- Verkehrszeichen und deren rechtliche Einordnung bei der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs
Dozenten für dieses Thema
Ralf Straßmann
Ralf Straßmann blickt auf eine über 40jährige Tätigkeit bei einer Nordrhein-Westfälischen Stadtverwaltung zurück. Zehn Jahre davon lag der Fokus im …
Mario Bartsch
Herr Mario Bartsch ist Diplom-Verwaltungswirt (FH) und hat einen Master im Recht für die öffentliche Verwaltung (Master of Laws - LL.M.) Er ist …
Ziel des Seminars ist es, die für die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs im Außen- und Innendienst wichtigen Rechtsgrundlagen zu vermitteln und Einwände im Rahmen eines Verwarnungs- und Bußgeldverfahrens zu beurteilen. Die Durchführung eines Bußgeldverfahrens und der Sonderfall des Kostenbescheides (Halterhaftung) bei Verstößen im ruhenden Straßenverkehr werden Gegenstand des zweiten Seminartages (OWA150-29) sein. Ein besonderer Wert wird auf den Austausch von Praxiserfahrungen durch die Teilnehmenden gelegt.
Beschäftigte im Innen- und Außendienst örtlicher Ordnungsbehörden, die sich mit den rechtlichen Grundlagen und Besonderheiten bei der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs praxisbezogen vertraut machen oder ihr Wissen auffrischen wollen. Für die Teilnahme am ersten Seminartag sind keine speziellen Fachkenntnisse erforderlich.
keine
Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Anja Miatke gern zur Verfügung.
Termine
CODE 0325OWA150-2
25.03.2026
09:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
Hybrid
CODE 0316OWA150-2
16.03.2027
09:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
Hybrid
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?