Fachseminar
Code SOB013

Die neue Grundsicherung SGB II: Freie Förderung bei Gesundheit und Reha-Bedarfen

Schwerpunkte

  • Rechtsgrundlagen, Ziele und Grundsätze der freien Förderung des § 16 f SGB II
  • Förderfähiger Personenkreis
  • Gesundheitsfördernde Bedarfe / Reha-Bedarfe SGB II
  • Abgrenzung zu den Leistungen des SGB V (Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung)
  • Ermittlung und Dokumentation des konkreten Bedarfs nach § 16 f SGB II
  • Pilotprojekte einer sog. „ergänzenden, flankierenden oder koordinierenden Leistung" nach § 16 f SGB II
  • Lotsenfunktion des Jobcenters
  • Grenzen freier Leistungen

Das Seminar führt in die komplexe Materie der freien Förderung im Kontext „Gesundheitsförderung“ und Reha-Bedarfe nach § 16f SGB II ein. Mit Einführung der neuen Grundsicherung sind die Rahmenbedingungen für eine freie Förderung u.a. für die Gruppe erwerbsfähiger Leistungsberechtigter, bei denen Bedarfe an gesundheitsfördernden Maßnahmen oder Rehabilitationsbedarf festgestellt wurden, ausgebaut worden. Diesem Personenkreis kann nunmehr individuell und mit freien Maßnahmen geholfen werden, wenn andere Eingliederungsmaßnahmen nicht ausreichen. Geschlechtsspezifische Aspekte, insbesondere die Förderung der wirtschaftlichen Eigenständigkeit von Frauen, sind angemessen zu berücksichtigen. Im Seminar werden die aktuellen Fördermöglichkeiten dargestellt, aber auch die Abgrenzung zu den Leistungspflichten der Krankenkassen und Reha-Träger für die Fachkräfte verdeutlicht. So soll eine erste Einordnung und Abgrenzung der Systeme „freie Gesundheitsförderung SGB II“ und „Gesundheitsleistungen Leistungskatalog Krankenkasse“ gelingen.

Beschäftigte von Jobcentern sowie sozialer Fachbereiche und Dienste, die über keine oder nur geringe Vorkenntnisse verfügen oder ihre Kenntnisse auffrischen wollen

Arbeitsmittel: SGB II in digitaler Fassung

Kundenservice KBW e. V.

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Allgemeines

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19.10.2027
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Inhouse-Schulung

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