Spezialseminar
Themenbereich: Seminare zum SGB II und zu angrenzenden Gesetzen
Krankenversicherung (SGB V) bei der Gewährung von Leistungen nach dem SGB II
Schwerpunkte
- Pflichtversicherung Alg II; allgemeine Pflichtversicherung GKV für Nichtversicherte ab 01.04.2007; Familienversicherung (Regelungen ab 01.01.2016)
- Freiwillige Versicherung, insbes. die OAV ab 01.08.2013
- Durchreisende (ofW), Kinder in temporären Bedarfsgemeinschaften
- Auszubildende
- Nachgehender Versicherungsschutz/Sperrzeit Alg I
- Renten (Arbeitsmarktrenten, ausländische Altersrenten, Hinterbliebenenrenten)
- Mitgliedsbescheinigung fehlt, Ermittlung der letzten Krankenkasse
- Mitgliedsausschlüsse für über 55-Jährige und Ausländer:innen
- Selbstständige
-
PKV (private Krankenversicherung):
- Pflicht zur Versicherung PKV ab 01.01.2009
- Basistarif
- Beitragsübernahme und -zuschüsse
- Kassenwahlrecht, Chipkarte
- An- und Abmeldungen
- Sozialversicherungsrechtliche Tatbestände nach Aufhebung und Erstattung
- Beratungspflichten der Jobcenter
Ziel des Seminars ist es, die rechtlichen Grundlagen der Krankenversicherung, vor allem der Pflicht- und Familienversicherung, zu besprechen und explizit auf die besonderen Probleme bei Alg II-Gewährung aufmerksam zu machen. Es behandelt grundlegende Fragen, wie: Welche Alg II-Bezieher sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig? Wer gehört in die private Krankenversicherung (PKV)? Gibt es seit dem 01.01.2016 noch Familienversicherte im SGB II-Bezug? Das Fachseminar richtet sich vorrangig an Bearbeiter:innen, die über keine oder wenige Kenntnisse der Krankenversicherung verfügen. Bei den aufgeführten Schwerpunkten werden daher Grundlagen vermittelt. Im Spezialseminar Code: SOD120A werden diese vertieft und spezielle Fragestellungen behandelt.
Bei Onlineseminaren ist eine Teilnahme nur möglich, wenn ein funktionsfähiges Mikrofon und eine Kamera genutzt werden.
Beschäftigte der Bearbeitung von Arbeitslosengeld II, die über geringe Vorkenntnisse an der Schnittstelle des SGB V zum SGB II verfügen. Hilfreich ist es, mindestens 1 Jahr im Bereich des SGB II tätig zu sein.
SGB V, VVG (§§ 192 - 208), VAG (§§ 152 und 153). Bei Onlineseminaren ist eine Teilnahme nur möglich, wenn ein funktionsfähiges Mikrofon und eine Kamera genutzt werden.
Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Ulrike Schwarz gern zur Verfügung.
Termine
CODE 1026SOD120K
26.10.2026
10:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
Präsenz
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?