Spezialseminar
Schwerpunkte
- Rechtliche Bestimmungen
- Prüfung der Voraussetzungen
- Anerkennung, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung als Sehsteststelle
- Aufsicht über die Sehteststellen, z.B. durch Prüfung der ordnungsgemäßen Durchführung von Sehtests
-
Betriebe der Augenoptiker:
- Erteilung nachträglicher Auflagen
- Widerruf der Anerkennung
- Übertragung der Befugnisse an die Augenoptikerinnung
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Andere Sehteststellen:
- Erteilung nachträglicher Auflagen
- Widerruf der Anerkennung
Das Spezialseminar vertieft die Einführung in die Fahrerlaubnisverordnung. Es werden die grundlegenden Kenntnisse zu den Sehteststellen nach § 67 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vermittelt. Behandelt werden die Anerkennung, die Rücknahme und der Widerruf der Anerkennung von Sehteststellen. Weiterhin werden die rechtlichen Bestimmungen zu den Betrieben der Augenoptiker und anderer Sehteststellen beleuchtet. Das Seminar berücksichtigt die letzte Rechtsänderung und beinhaltet einzelne aktuelle Rechtsprechungen.
Beschäftige öffentlicher Verwaltungen bzw. Augenoptiker-Innungen, welche sich als die nach Landesrecht zuständige Behörde oder Institution mit den Sehteststellen befassen. Das Seminar eignet sich sowohl für Beschäftigte, die erst kurzfristig im Bereich des Fahrerlaubnisrechts tätig sind, als auch für langjährig in diesem Bereich Tätige.
Arbeitsmittel: StVG und FeV (oder internetfähiges Smartphone, Tablet oder Notebook für Gesetze im Internet)
Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Frau Claudia Rey gern zur Verfügung.
Termine
CODE 0907ORA151
07.09.2026
09:00 bis 15:30 Uhr
270,00 €
Präsenz
CODE 0906ORA151
06.09.2027
09:00 bis 15:30 Uhr
270,00 €
Präsenz
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?