Fachtagung Insolvenzrecht 2025: Aktuelle Entwicklungen, Rechtsprechung und Praxisfragen (Videoaufzeichnung nur 2. Tag)
Schwerpunkte
- Alternative Präsenz- oder Online-Fachtagung. Sie haben die Wahl zwischen einer Online-Zuschaltung oder einer Präsenzteilnahme. Alle Vorträge der Präsenztagung werden online übertragen.
Mittwoch, 10. September 2025
09.00 Uhr - Künstliche Intelligenz in der Insolvenzverwaltung und Sanierungsberatung - Zwischen Effizienz und Verantwortung (Prof. Dr. Volker Römermann)
- Der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz verändert die Insolvenzverwaltung und Sanierungsberatung grundlegend. Prof. Dr. Volker Römermann zeigt, welche Chancen und Herausforderungen damit einhergehen, wo KI bereits heute eingesetzt wird und welche rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden müssen. Im Fokus stehen dabei praxisrelevante Aspekte wie Effizienzsteigerung, Datenschutz, ethische Fragestellungen und die Rolle menschlicher Urteilsfähigkeit im Zeitalter intelligenter Systeme.
- Schwerpunkte des Vortrags:
- Einsatzbereiche von KI in der Insolvenzpraxis
- Rechtlicher Rahmen und Regulierung
- Ethische und praktische Grenzen von KI
- Zukunftsperspektiven
10.00 Uhr - Kommunikationspause
10.30 Uhr - Die Feststellung öffentlich-rechtlicher Forderungen im Insolvenzverfahren (Dipl.-Jur., Ass.jur. Peter Rothfuss)
- Der Vortrag behandelt die Problematik des Bestreitens und der Feststellung öffentlich-rechtlicher Forderungen im Insolvenzverfahren. Wird die von der Behörde zur Tabelle angemeldete öffentlich-rechtliche Forderung vom Insolvenzverwalter bestritten, kann die Feststellung zur Tabelle nur erfolgen, wenn der Widerspruch beseitigt wird. Für die weitere Vorgehensweise kommt es darauf an, in welchem „Stadium“ sich ein zum Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens bereits begründeter Anspruch auf Zahlung von Abgaben (Gebühren, Steuern, Beiträge) befindet. Denkbar sind folgende Konstellationen: Die Abgabe wurde 1. begründet, aber noch nicht festgesetzt, oder 2. festgesetzt und ist unanfechtbar, oder 3. festgesetzt und ist anfechtbar, aber noch nicht angefochten, oder 4. über die Abgabe ist ein Widerspruchsverfahren anhängig, oder 5. eine Klage anhängig.
- Schwerpunkte des Vortrags:
- Bestreiten, vorläufiges Bestreiten, Tabellenberichtigung, Mitwirkungspflichten des Insolvenzverwalters
- Vergleichende Darstellung der unterschiedlichen Vorgehensweisen nach der Abgabenordnung und der Insolvenzordnung
- Verhältnis zwischen Feststellungsbescheid, Insolvenzfeststellungsklage und Feststellungsinteresse bei der Insolvenzfeststellungsklage
- Situation bei öffentlich-rechtlichen Forderungen, für die die Abgabenordnung keine Anwendung findet
11.30 Uhr - Abschließende Podiumsdiskussion Ihre Fragen - unsere Antworten
- 12.30 Uhr - Ende der Veranstaltung
- Moderation: Prof. Ulrich Keller
- Die Tagung ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von KBW e.V. und IWVR e.V.
- Moderation: Prof. Ulrich Keller
- Tagungsort: Abacus Tierpark Hotel, Franz-Mett-Straße 3 - 9, 10319 Berlin
-
Teilnahmegebühren:
- 499,00 € bis 6 Wochen vor Tagungsbeginn (bei Besuch einzelner Tage 349,00 € pro Tag)
- danach 599,00 € (bzw. 399,00 €)
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- Tagungsinhalte (Stand der Konzeption 2025/05 - Änderungen vorbehalten)
Dozenten für dieses Thema



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