Videoaufzeichnung
Tagungsinhalte: zur Tagungsseite
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Alternative Präsenz- oder Online-Fachtagung. Sie haben die Wahl zwischen einer Präsenzteilnahme (begrenzte Platzanzahl), einer Online-Zuschaltung oder dem Buchen des Tagungsvideo-Streams. Alle Vorträge der Präsenztagung werden online übertragen. (Planungsstand Mai 2026, Änderungen vorbehalten)
Donnerstag, 03. September 2026
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09.00 Uhr - Begrüßung und Eröffnung
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09.15 Uhr - Aktuelle Rechtsprechung zum Einbürgerungsrecht ab Mitte 2025
- Herr Bernd Kampmann
- Anknüpfend an die erfolgreichen ersten beiden Fachtage wird Herr Bernd Kampmann (ehemaliger Vorsitzender Richter am OVG in NRW) die seit Mitte 2025 ergangene Rechtsprechung zum Einbürgerungsrecht beleuchten. Dabei wird er ausgewählte Gerichtsentscheidungen zum fortentwickelten Stufenmodell des BVerwG betreffend die Klärung von Identität und bisheriger Staatsangehörigkeit, zu den wichtigsten anderen Einbürgerungsvoraussetzungen und zu Form- und Verfahrensfragen des Einbürgerungsantrags analysieren. Diese wird Herr Kampmann mit Hinweisen für deren Umsetzung in die Behördenpraxis ergänzen. Auch die neueste Rechtsprechung zu Untätigkeitsklagen nach § 75 VwGO wird er vorstellen.
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10.15 Uhr - Kommunikationspause
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10.45 Uhr - Der Sperrfrist des neuen § 35a StAG - Verfahrensvorschläge für die Staatsangehörigkeitsbehörden
- Herr Dr. Dominik Fanatico
- Seit dem 24.12.2025 sind Antragsteller für zehn Jahre von einer Einbürgerung ausgeschlossen, wenn sie im Einbürgerungsverfahren u.a. arglistig getäuscht oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Einbürgerungsvoraussetzungen gemacht haben. Die neue Norm stellt Staatsangehörigkeitsbehörden vor vielfältige Herausforderungen: „Wann und zu welchem Zeitpunkt sind Handlungen sanktionierbar?", „Ist eine Feststellung auch nach zurückgenommenen Einbürgerungsantrag möglich?" Im Fokus steht ein praxisorientierter Überblick über die Anwendung des § 35a StAG und typische Fallkonstellationen aus der Verwaltungspraxis. Ziel des Vortrags ist es, Handlungssicherheit im Umgang mit der Norm zu vermitteln.
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11.30 Uhr - Antisemitismus und die besondere historische Verantwortung Deutschlands für die NS-Unrechtsherrschaft als Rechtsbegriffe im Staatsangehörigkeitsrecht -
- Herr Dr. Dušan Bačkonja
- Mit dem Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die NS-Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens sowie mit der Klarstellung, dass antisemitisch motivierte Handlungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a und Satz 3 StAG), hat der Gesetzgeber ein deutliches Signal gesetzt: Antisemitismus, gerade auch der israelbezogene, steht jeder Einbürgerung in den deutschen Staatsverband entgegen. Dr. Bačkonja gibt im Rahmen seines Vortrages Hinweise zum inhaltlichen Verständnis und zur Auslegung von „Antisemitismus", „Besonderer historischer Verantwortung Deutschland für die NS-Unrechtsherrschaft und ihre Folgen" und „Schutz jüdischen Lebens" als Rechtsbegriffe im Staatsangehörigkeitsrecht.
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12.15 Uhr - Mittagspause
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Umsetzungspraxis des StARModG
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13.00 Uhr - Die persönliche Vorsprache im Rahmen der Einbürgerung
- Herr Peter Schlotzer
- Immer mehr Einbürgerungsanträge können digital gestellt werden - doch für eine rechtssichere Umsetzung bleibt die persönliche Vorsprache unverzichtbar. Insbesondere bei sicherheitsrelevanten Fragestellungen kann sie zwingend erforderlich sein. Die Teilnehmenden erhalten Hinweise zu den maßgeblichen Kriterien und zur rechtlichenBewertung. Anschließend gibt es die Möglichkeit zu einem kurzen Erfahrungsaustausch.
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14.00 Uhr - Kommunikationspause
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14.15 Uhr - Fachforum: Die Prüfung der Lebensunterhaltssicherung in der behördlichen Praxis - Fragen und Fallbeispiele im Diskurs
- Frau Linda Dannfald
- Die Prüfung der Lebensunterhaltssicherung gehört zu den anspruchsvollsten Bereichen im Einbürgerungsverfahren. Das Fachforum bietet Raum für den gemeinsamen Austausch zu aktuellen Problemstellungen, praktischen Herausforderungen und typischen Fallbeispielen aus dem Behördenalltag. Ziel ist eine praxisnahe und rechtssichere Anwendung im täglichen Verwaltungshandeln.
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15.15 Uhr - Kommunikationspause
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15.45 Uhr - Fachforum: Praxisfragen zu "Anker"-Einbürgerungen
- Frau Denise Gräfe und Herr Bernd Kampmann
- In der staatsangehörigkeitsrechtlichen Praxis gewinnen Konstellationen an Bedeutung, in denen minderjährige Kinder selbstständig eingebürgert werden sollen, um für ihre Eltern ein einbürgerungsgeeignetes Aufenthaltsrecht abzuleiten. Das Fachforum beleuchtet typische Fallgestaltungen vor dem Hintergrund der Einbürgerungsvoraussetzungen nach § 10 Abs. 1 StAG sowie die aufenthaltsrechtlichen Folgen, insbesondere im Licht von § 29 Abs. 3 AufenthG. Diskutiert werden rechtliche Grenzen, behördliche Handlungspflichten und aktuelle Praxisfragen an der Schnittstelle von Einbürgerungs- und Aufenthaltsrecht.
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16.15 Uhr - Open Space: Ihre Praxisfragen - Unsere Fachexperten antworten
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16.30 Uhr - Ende der Tagung
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Moderation: Denise Gräfe
- Zu jedem Vortrag besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
- Tagungsgebühren: 379 € bei Anmeldungen bis 6 Wochen vor dem Tagungstermin, danach 429 €
Sehr geehrte Fortbildungsinteressierte,
nach dem großen Erfolg der ersten beiden Veranstaltungen setzen wir unsere Fachtagsreihe zur Umsetzung des reformierten Staatsangehörigkeitsgesetzes auch in diesem Jahr fort. Im Mittelpunkt stehen erneut die aktuellen rechtlichen und politischen Entwicklungen sowie deren konkrete Auswirkungen auf die behördliche Praxis im Einbürgerungsverfahren.
Mit dem reformierten Staatsangehörigkeitsrecht ergeben sich für Behörden zahlreiche neue Fragestellungen. Zwar hat das Bundesministerium des Innern inzwischen bundeseinheitliche Anwendungshinweise veröffentlicht, diese besitzen jedoch keinen verbindlichen rechtssicheren Regelungscharakter. Damit stehen sowohl Verwaltung als auch Gerichte vor der Herausforderung, die neuen Vorgaben praxisnah und rechtssicher auszulegen und umzusetzen.
Der Fachtag greift diese Entwicklungen auf und verbindet aktuelle Rechtsprechung im Einbürgerungsrecht mit der praktischen Umsetzung im Behördenalltag.
Ein besonderer Fokus liegt auf den Auswirkungen des neuen § 35a StAG. Die Neuregelung sieht erstmals eine zehnjährige Sperrfrist bei vorsätzlich unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Einbürgerungsverfahren vor. Dies hat erhebliche Konsequenzen für die Verwaltungspraxis:
Gemeinsam beleuchten wir, wie diese Anforderungen praxisnah und rechtssicher umgesetzt werden können.
Der Fachtag bietet Ihnen einen kollegialen Rahmen, um:
Wir empfehlen ausdrücklich die Teilnahme in Präsenz, um neben der Fachveranstaltung auch vom gemeinsamen Arbeitsessen am Vorabend sowie von den vielfältigen Austauschmöglichkeiten mit Fachleuten sowie Kolleginnen und Kollegen zu profitieren.
Wir freuen uns darauf, Sie bei diesem Fachtag begrüßen zu dürfen.
Ihr Team des Kommunalen Bildungswerks e. V.
nach dem großen Erfolg der ersten beiden Veranstaltungen setzen wir unsere Fachtagsreihe zur Umsetzung des reformierten Staatsangehörigkeitsgesetzes auch in diesem Jahr fort. Im Mittelpunkt stehen erneut die aktuellen rechtlichen und politischen Entwicklungen sowie deren konkrete Auswirkungen auf die behördliche Praxis im Einbürgerungsverfahren.
Mit dem reformierten Staatsangehörigkeitsrecht ergeben sich für Behörden zahlreiche neue Fragestellungen. Zwar hat das Bundesministerium des Innern inzwischen bundeseinheitliche Anwendungshinweise veröffentlicht, diese besitzen jedoch keinen verbindlichen rechtssicheren Regelungscharakter. Damit stehen sowohl Verwaltung als auch Gerichte vor der Herausforderung, die neuen Vorgaben praxisnah und rechtssicher auszulegen und umzusetzen.
Der Fachtag greift diese Entwicklungen auf und verbindet aktuelle Rechtsprechung im Einbürgerungsrecht mit der praktischen Umsetzung im Behördenalltag.
Fachliche Schwerpunkte der Veranstaltung
Im Rahmen der Tagung erwarten Sie unter anderem folgende Themen:- Aktuelle Rechtsprechung im Einbürgerungsrecht und ihre Bedeutung für die Verwaltungspraxis sowie deren rechtssichere Anwendung des reformierten Staatsangehörigkeitsgesetzes
- Herausforderungen bei der persönlichen Befragung zum Bekenntnis sowie bei der Identitätsklärung im Einbürgerungsverfahren
- Auslegung an praxisnahen Fallbeispiele zur Lebensunterhaltssicherung als zentrale Einbürgerungsvoraussetzung
- Betrachtung des Phänomens der sogenannten „Anker“-Einbürgerungen und der notwendigen Schnittstelle zur Ausländerbehörde
Ein besonderer Fokus liegt auf den Auswirkungen des neuen § 35a StAG. Die Neuregelung sieht erstmals eine zehnjährige Sperrfrist bei vorsätzlich unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Einbürgerungsverfahren vor. Dies hat erhebliche Konsequenzen für die Verwaltungspraxis:
- intensivere Sachverhaltsaufklärung
- erhöhte Anforderungen an eine rechtssichere Dokumentation
- klare Information der Antragstellenden über die Folgen falscher Angaben
- Sicherstellung behördenübergreifender Informationsweitergaben
Gemeinsam beleuchten wir, wie diese Anforderungen praxisnah und rechtssicher umgesetzt werden können.
Der Fachtag bietet Ihnen einen kollegialen Rahmen, um:
- Ihr Praxiswissen zu aktuellen Entwicklungen zu vertiefen
- Erfahrungen aus dem Behördenalltag auszutauschen
- gemeinsam tragfähige und praktikable Lösungsansätze zu entwickeln.
Wir empfehlen ausdrücklich die Teilnahme in Präsenz, um neben der Fachveranstaltung auch vom gemeinsamen Arbeitsessen am Vorabend sowie von den vielfältigen Austauschmöglichkeiten mit Fachleuten sowie Kolleginnen und Kollegen zu profitieren.
Wir freuen uns darauf, Sie bei diesem Fachtag begrüßen zu dürfen.
Ihr Team des Kommunalen Bildungswerks e. V.
(neue) Beschäftigte und Führungskräfte der Einbürgerungs-, Staatsangehörigkeits-, Ordnungs- und Meldebehörden sowie Standesämter; Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen
Sie erwerben einen Zugriff auf die Aufzeichnung der Fachtagung für 3 Monate. Das Begleitskript ist nicht Bestandteil des Videokaufs. Bitte beachten Sie: mit der Buchung der Teilnahme an der Video-Version des Fachtags erhalten Sie den Zugangslink für e i n e n Teilnehmenden. Sollten weitere Teilnehmer:innen an der Video-Version der Tagung teilnehmen wollen, brauchen Sie weitere Lizenzen. Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingung führt zu Nachforderungen.
Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
Termine
CODE 0903OPT26VID
03.09.2026
09:00 bis 16:00 Uhr
Inhouse-Schulung
Gerne führen wir diese Veranstaltung auch als Firmenschulung durch. Was ist das?