Fachseminar
Code ORA179
Themenbereich: Verkehr

Einführung in das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) und die Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) - SZ95, FQN, BQR Neu

Schwerpunkte

  • Einführung in die rechtlichen Bestimmungen:
    • Wer ist wann betroffen (Geltungsbereich)
    • Aufgaben der nach Landesrecht zuständigen Behörden
    • Berechnung der Fristen, Gebühren
  • Grundqualifikationen:
    • die (beschleunigte) Grundqualifikation sowie deren Prüfungen bei der IHK
    • Besitzstände
  • Weiterbildung: zeitliche Folge der Weiterbildung, Fallbeispiel
  • Nachweis der Aus- und Weiterbildungen; Anwendung; Gültigkeit; Prüfen der Inhalte; Anrechnung anderer Aus- und Weiterbildungen
  • Das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR), die Erteilung des Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN)
  • Bescheinigung für Drittstaatsangehörige im Personenkraftverkehr und im Güterkraftverkehr

Personen, die Beförderungen im Güter- und Personenkraftverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist, müssen eine Grundqualifikation nachweisen. Die Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen erfolgte ab dem 10.09.2008 im Personenkraftverkehr und ab dem 10.09.2009 im Güterkraftverkehr. Die Grundqualifikation ist im Abstand von jeweils fünf Jahren durch eine Weiterbildung zu wiederholen. Den nach Landesrecht zuständigen Behörden eröffneten sich mit der Umsetzung des BKrFQG und dessen Verordnung neue Aufgaben. In diesem Seminar soll das Gesetz mit seiner Verordnung vorgestellt werden. Zudem wird auf spezielle Fragen und die neuere Rechtsprechung zum Thema eingegangen und es werden die für die Umsetzung notwendigen Schwerpunkte für das Verwaltungshandeln erläutert. Die gesetzlichen Änderungen von 12/2020 sowie die Folgeänderungen bis 02.03.2023 sind ebenfalls Gegenstand des Seminars.

Beschäftigte der nach Landesrecht zuständigen Behörden (z. B. Führerscheinstellen)

keine

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Termine

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06.09.2024
10:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
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06.03.2025
10:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
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22.09.2025
10:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
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