Fachseminar
Code BEE086
Themenbereich: Betreuungsrecht

Der Erbfall in der rechtlichen Betreuung

Schwerpunkte

  • Erbfälle in der rechtlichen Betreuung
  • Annahme oder Ausschlagung
  • Erbengemeinschaft und Erbscheinverfahren
  • Geschäftsfähigkeit, rechtliche Vertretung und Genehmigungspflichten
  • Errichtung und Widerruf von Testamenten, „Behindertentestament“
  • Ende der Betreuung durch Todesfall, ggf. einzuleitende Eilmaßnahmen

Das Seminar beleuchtet die Schnittpunkte zwischen rechtlicher Betreuung und Erbrecht im Rahmen der Vermögenssorge. So können Klient:innen eine Erbschaft machen, es kann zu ihren Gunsten ein Pflichtteilsrecht bestehen oder es ist ein Vermächtnis ausgesetzt worden. Ist ein:e Klient:in an einem Erbfall beteiligt, tun sich zahlreiche Fragen auf, etwa in Bezug auf die Annahme oder Ausschlagung, die Rechtsstellung als Mitglied einer Erbengemeinschaft oder als Vor-/Nacherb:in, das Erbscheinverfahren, die Reichweite der gesetzlichen Vertretung, die Geschäftsfähigkeit der oder des Betroffenen oder etwaige betreuungsgerichtliche Genehmigungspflichten. Geklärt wird außerdem, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen Klient:innen ein Testament errichten und widerrufen können. Sonderformen wie das gemeinschaftliche Testament mit Beteiligung von betreuten Personen und die Grundstrukturen des sog. „Behindertentestaments“ werden erörtert. Stirbt ein:e Klient:in, endet die Betreuung. In der Praxis ist es aber häufig so, dass Pflichten gegenüber dem Gericht und den Erb:innen bestehen, Eilmaßnahmen durchzuführen und Geschäfte zu erledigen sind, für die der bzw.die Betreuer:in eigentlich nicht mehr zuständig ist, die aber dennoch in absehbarer Zeit erledigt werden müssen, bis die Erb:innen Fürsorge treffen können, um Schäden für den Nachlass oder auch für Dritte zu vermeiden.

Der Seminarinhalt richtet sich an Betreuer:innen und beleuchtet die Schnittpunkte zwischen Betreuung und Erbrecht im Rahmen der Vermögenssorge

keine

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Termine

CODE 1014BEE086
14.10.2024
09:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
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