Kompaktkursmodul
Code BES200-02
Themenbereich: Betreuungsrecht

Sachkundelehrgang für berufliche Betreuer:innen - Modul 2: Betreuungsführung

Schwerpunkte

Tag 1

  • UN-BRK Einführung, Art. 12, Unterstützung bei der Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit
  • Bedeutung der Grundrechte

Tag 2

  • Ermittlung der Wohn- und Lebenslage des Betreuten
  • Erarbeitung der Betreuungsziele

Tag 3

  • Vorrang der Unterstützung, Willensvorrang nach § 1821 BGB
  • Wille, Wünsche, Präferenzen

Tag 4

  • Erforderlichkeitsgrundsatz im Innenverhältnis
  • Schutzpflichten

Tag 5

  • Am fünften Tag (in zeitlichem Abstand zu den Seminartagen) findet die Modul-Prüfung statt.

Technische Voraussetzungen

  • Laptop oder PC
  • stabiler Internetzugang
  • Lautsprecher und Mikrofon (Headset)
  • Kamera bzw. Webcam
  • Hinweis: Eine Teilnahmebestätigung für Online-Module wird nur erteilt, wenn die Kamera lückenlos (mit Ausnahme der Pausenzeiten) angeschaltet ist. Gleiches gilt für das Ablegen der Modul-Prüfung.

Dauer

  • 30 Zeitstunden (inklusive 90 Minuten Online-Prüfung und 15 % Selbstlernphase)

Selbstlernphase

  • Zur Vertiefung des Seminarinhaltes und zur Vorbereitung auf die zeitversetzte Prüfung schließt sich eine Selbstlernphase anhand der bereitgestellten Unterlagen an.

Prüfung

  • In zeitlichem Abstand zum Seminar findet eine Online-Prüfung statt. Diese dauert 90 Minuten.

Betreuer:innen müssen ab 1.1.2023 im Rahmen der Registrierung ihre Sachkunde nachweisen. Unterschieden wird dabei zwischen drei Gruppen von Betreuern und Betreuerinnen. 1. Alt-Betreuer:innen: Betreuer:innen, die bereits vor dem 1.1.2020 Betreuungen geführt haben - diese Betreuer:innen haben Bestandsschutz, die Sachkunde muss nicht nachgewiesen werden, die Registrierungspflicht bleibt bestehen. 2. Übergangsbetreuer:innen: Betreuer:innen, die erstmalig ab 1.1.2020 bis 31.12.2022 bestellt wurden bzw. bestellt werden. Neben der Registrierung ist ein Sachkundenachweis erforderlich. Die Sachkunde kann durch Vorlage von Unterlagen erfolgen, die den Erwerb von Kenntnissen belegen, die nach Inhalt und Umgang den Modulen des Sachkundelehrgangs entsprechen (§ 15 BtRegV). 3. Neubetreuer:innen: Betreuer:innen, die erstmalig ab 1.1.2023 Betreuungen führen, müssen an einem zertifizierten Sachkundelehrgang teilnehmen. Davon gibt es Ausnahmen. Die Module des Kompaktkurses entsprechen in ihrem zeitlichen Umfang und inhaltlich den Sachkundeanforderungen gem. § 3 der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) und der Anlage gem. § 3 Abs. 4 BtRegV. Wir empfehlen ausdrücklich, sich frühzeitig mit der zuständigen Betreuungsbehörde über Umfang und Inhalte des Nachweises der Sachkunde abzustimmen.

so genannte Übergangsbetreuer:innen und Neubetreuer:innen, mit der Maßgabe, sich mit der zuständigen Betreuungsbehörde über die Anrechnung abzustimmen, sonstige Interessierte

BGB ab 01.01.2023, BtOG, FamFG (Beck Texte)

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Termine

CODE 0708BES200-02
08.07.2024
09:00 bis 16:30 Uhr
09.07.2024
09:00 bis 16:30 Uhr
15.07.2024
09:00 bis 16:30 Uhr
16.07.2024
09:00 bis 16:30 Uhr
Achtung Termine nicht zusammenhängend !
760,00 €
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