Michael Schmidt verfügt über mehr als sechzehn Jahre Erfahrung im Aufenthaltsrecht auf kommunaler Ebene sowie im Ausland. Seine Expertise basiert auf langjähriger Tätigkeit in einer Ausländerbehörde, zuletzt in leitender Funktion, sowie auf dem Einsatz als Visaentscheider an einer deutschen Auslandsvertretung. Aktuell ist er im Bereich des Aufenthaltsrechts auf Bundesebene tätig. Nebenberuflich vermittelt er als Dozent praxisnahes Fachwissen und die rechtliche Systematik für die Verwaltungspraxis.