RA Kai Henning ist Fachanwalt für Insolvenzrecht und auf die Entschuldungs- und Insolvenzverfahren natürlicher Personen spezialisiert. Er ist Mitglied des Insolvenzrechtsausschusses des Deutschen Anwaltsvereins sowie Mitglied des Beirates der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung. Er kommentiert die Vorschriften der InsO u. a. in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier "Insolvenzrecht" sowie in Karsten Schmidt "Insolvenzordnung" und ist u. a. Herausgeber bzw. Mitglied im Herausgeberbeirat der Zeitschriften ZVI und InsbürO.