Herr Rechtsanwalt Armin Braun war bis August 2025 bei der GVV Kommunalversicherung in Köln im Haftpflichtschadenbereich mit allen Fragen der Kommunalhaftung befasst, so auch mit der Haftung des Friedhofsträgers. Seit Oktober 2025 ist er als Rechtsanwalt (Of Counsel) bei der FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am Standort Düsseldorf tätig. Seit vielen Jahren veröffentlicht er regelmäßig Fachartikel zu verschiedenen Fragen der Kommunalhaftung, u.a. zur Haftung des Friedhofsträgers. Darüber hinaus referiert er zu verschiedensten Themen der Kommunalhaftung im Rahmen von Seminaren, Webinaren und auf Fachtagungen. In dem im Dezember 2025 im Beck-Verlag erschienenen Handbuch Brüning/Spranger (Hrsg.), "Friedhofs- und Bestattungsrecht" bearbeitet Herr Braun das Kapitel zur Haftung des Friedhofsträgers.