Fachseminar
Themenbereich: Personalwesen
Kündigung wegen Suchterkrankung im öffentlichen Dienst - Rechtssicherer Umgang mit Alkohol-, Drogen- und Medikamentenabhägigkeit nach TVöD und TV-L von der Untersuchungsanordnung bis zur Kündigung
Schwerpunkte
- Sucht als Krankheit: Abgrenzung von Alkoholmissbrauch, Abhängigkeit und Pflichtverletzung (BAG, Urteil vom 20.03.2014 - 2 AZR 565/12)
- Verhaltensbedingte oder personenbedingte Kündigung: Weichenstellung und Folgen für Abmahnung und Prognose
- Alkohol- und Drogenverbot am Arbeitsplatz, DGUV Vorschrift 1, Dienstvereinbarungen und Stufenpläne
- Untersuchungsanordnung nach § 3 Abs. 4 TVöD/TV-L: Voraussetzungen, Verhältnismäßigkeit, Weigerung der Beschäftigten
- Betirebliches Eingliederungsmanagement (§ 167 Abs. 2 SGB IX) bei Suchterkrankung: Ablauf, Dokumentation, Folgen eines unterlassenen BEM
- Dreistufige Prüfung der krankheitsbedingten Kündigung: negative Gesundheitsprognose, Beeinträchtigung betrieblicher Interessen, Interessenabwägung
- Therapieiebereitschaft, Entzugsbehandlung und Rückfall: Auswirkungen auf die Prognose
- Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung und Gleichstellung (§§ 168 ff. SGB IX), Zustimmung des Integrationsamts
- Ordentlich unkündbare Beschäftigte nach § 34 Abs. 2 TVöD/TV-L: außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist
- Beteiligung von Personalrat, Schwerbehindertenvertretung und Gleichstellungsbeauftragter
- Alternativen zur Kündigung: leidensgerechte Beschäftigung, Umsetzung, Aufhebungsvertrag
Suchterkrankungen zählen zu den schwierigsten Personalfällen im öffentlichen Dienst. Das Bundesarbeits-gericht behandelt Alkohol- und Drogenabhängigkeit als Krankheit, sodass eine verhaltensbedingte Kündigung regelmäßig ausscheidet und die strengen Anforderungen der personenbedingten Kündigung gelten. Das Seminar vermittelt, wie Dienststellen Auffälligkeiten rechtssicher dokumentieren, ärztliche Untersuchungen nach § 3 Abs. 4 TVöD/TV-L anordnen, Hilfsangebote und betriebliches Eingliederungsmanagement verbinden und wann eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht Bestand hat. Besonderheiten bei tariflich unkündbaren Beschäftigten (§ 34 Abs. 2 TVöD/TV-L) und bei Schwerbehinderung werden einbezogen.
Das Seminar ist eine Kooperationsveranstaltung von GIBT Colleg e. V. (Veranstalter) und dem Kommunalen Bildungswerk e. V.
GIBT Colleg e.V. und KBW e.V. stehen für die handlungsorientierte Vermittlung anspruchsvoller Fachthemen in der beruflichen Praxis.
Personalverantwortliche, Personalsachbearbeitung und Führungskräfte in Kommunen, Ländern und Bundesbehörden, Mitglieder von Personalräten, Schwerbehindertenvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte, betriebliche Suchtbeauftragte und Sozialberatung (Grundkenntnisse des Kündigungsrechts werden vorausgesetzt)
keine
Organisatorische Fragen zu freien Teilnehmerplätzen, Anreise, Hotelbuchungen, etc. beantwortet Ihnen unser Kundenservice.
Telefon: (030) 29 33 50 0
E-Mail: info@kbw.de
Termine
CODE 0121GWEPEA548Y-G
21.01.2027
09:00 bis 12:30 Uhr
CODE 0318GWEPEA548Y-G
18.03.2027
09:00 bis 12:30 Uhr