Frau Stephanie Tonn befasst sich als Volljuristin bereits seit mehreren Jahren mit dem Gebiet des Ausländerrechts (Ausländerbehörde in Potsdam, Abordnung an das BMI - Schwerpunkt Fachkräfteeinwanderung/beschleunigtes Verfahren). Seit November 2021 ist sie für das Bundeskanzleramt als Referentin und dort im Arbeitsstab 3 der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration tätig. Freiberuflich arbeitet Frau Tonn als Dozentin und bietet beim KBW diverse Seminare an. Nicht zuletzt veröffentlichte Frau Tonn bereits verschiedene Fachbeiträge und ist Mitautorin der Kommentierung für die Aufenthaltsverordnung.