Herr Prof. Dr. Uwe Berlit war von Juli 2002 bis März 2022 Bundesverwaltungrichter, seit 2011 als Vorsitzender des u.a. für das Ausländer- und Asylrecht zuständigen Senats. Seine 1981 aufgenommene Tätigkeit als Verwaltungsrichter am Verwaltungsgericht Hannover und am Nds. Oberverwaltungsgericht war unterbrochen von Abordnungen u.a. an das Bundesverfassungsgericht, den Nds. Staatsgerichtshof und als Referatsleiter an das Nds. Finanzministerium. Von 2012 bis 2022 war er berufsrichterliches Mitglied des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs, zuletzt dessen Vizepräsident. Seit 1988 Lehrbeauftragter an der Universität Hannover, wurde er 2001 dort und dann im April 2004 an der Universität Leipzig zum Honorarprofessor bestellt, an der er weiterhin lehrt. Seit vielen Jahren Autor und Herausgeber u.a. auf den Gebieten des Migrations-, Existenzsicherungs- und Prozessrechts, ist er seit Juni 2023 Teilzeit of counsel für ein Anwaltsbüro tätig.