Paul-Gerhard Stäbler ist Richter am Bundessozialgericht. Dort ist er in dem für Sozialhilfe, Eingliederungshilfe und das Asylbewerberleistungsrecht zuständigen 8. Senat tätig. Er hat Jura in Erlangen studiert. Nach dem Referendariat arbeitete er zunächst im Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen in München als Referent, bevor er 2008 zum Richter am Sozialgericht ernannt wurde. Er war zunächst am Sozialgericht München tätig, anschließend am Sozialgericht Stuttgart. 2015 wechselte Paul-Gerhard Stäbler ans Landessozialgericht Baden-Württemberg. Er übte neben seiner richterlichen Tätigkeit das Amt des IT-Referenten des Landessozialgerichts Baden-Württemberg aus. Von 2019 bis 2021 war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht im Dezernat des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts tätig, bevor er wieder ans Landessozialgericht wechselte und dort die Rechtsgebiete Krankenversicherung, Vertragsarztrecht und Rentenversicherung betreute. Zum 1.1.2024 wurde er zum Richter am Bundessozialgericht ernannt. Paul-Gerhard Stäbler arbeitet zudem an verschiedenen sozialrechtlichen Kommentaren mit.