Frau Jutta Siefert ist seit Juli 2012 als Richterin am Bundessozialgericht tätig und dort dem 7. und 8. Senat zugewiesen, die für die Rechtsgebiete Sozialhilfe und Asylbewerberleistungsrecht zuständig sind. Zuvor war sie am Landessozialgericht Baden-Württemberg im Schwerpunkt mit Fragen des Unfallversicherungsrechts befasst, die sie auch in ihrer Tätigkeit als Mitautorin eines Handbuchs weiter beschäftigen. Veröffentlichungen im Arbeitsförderungsrecht, der Sozialhilfe, dem Sozialverwaltungsverfahrensrecht und dem Sozialgesetzbuch Allgemeiner Teil runden ihre wissenschaftliche Arbeit ab, die durch Vortragstätigkeiten insbesondere zur Sozialhilfe und dem Asylbewerberleistungsgesetz ergänzt wird.