Jonas K. Friedrich berät als Rechtsanwalt zu allen Fragen rund um das Öffentliche Baurecht. Zu seinen Mandanten zählen u.a. Vorhabenträger, Projektentwickler, Kommunen und auch Privatleute, die er allumfassend in sämtlichen Fragen rund um das öffentliche Baurecht berät. Zudem begleitet er regelmäßig Immobilientransaktionen aus Sicht des Öffentlichen Rechts.