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Dr. Dietmar Kurze

Der Berliner Rechtsanwalt und Vorsorgeanwalt Dr. Dietmar Kurze ist auf das Vorsorge- und Erbrecht spezialisiert. Neben Studium und Referendariat absolvierte er Praktika u.a. in den USA. Seine Dissertation verfasste er an der Humboldt-Universität, an welcher er auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter angestellt war. Nach sechs Jahren in einer Kanzlei in Zehlendorf wechselte er im Jahr 2012 in die Charlottenburger Kanzlei Kärgel de Maizière & Partner. Dr. Kurze übernimmt Testamentsvollstreckungen sowie Nachlassabwicklungen und führt erbrechtliche Streitigkeiten z.B. um Pflichtteilsansprüche. Als VorsorgeAnwalt übernimmt er professionell Bevollmächtigungen zu Vorsorgezwecken und vertritt Mandanten in Betreuungsverfahren. Den von ihm mit gegründeten, bundesweiten Verein VorsorgeAnwalt e.V. führt er als Geschäftsführer und Vorstand. Im Berliner Anwaltsverein leitet er den Arbeitskreis Erbrecht. Dr. Kurze hält Vorträge und Seminare für Laien, Juristen sowie Bank- und Pflegeheimmitarbeiter. Er ist Herausgeber des 2017 in erster Auflage erschienenen Kommentars "Vorsorgerecht."

Seminare von Dr. Dietmar Kurze

Erbrecht- Einführung

Das Erbrecht in der Praxis - eine systematische Einführung
04.11. - 05.11.2024
Berlin

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