Herr Dr. Andreas Hartung begann nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung seine richterliche Tätigkeit im Jahre 1990 am Verwaltungsgericht Karlsruhe. Von 1993 bis 2000 war Herr Dr. Hartung an das Justizministerium Baden-Württemberg und anschließend bis Juni 2001 an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg abgeordnet. 1995 promovierte er an der Universität Freiburg zum Doktor der Rechte. Im Februar 2003 wurde Herr Dr. Hartung unter Ernennung zum Richter am Verwaltungs-gerichtshof an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg versetzt. Am 3. Dezember 2009 trat Herr Dr. Hartung sein Amt als Richter am Bundesverwaltungsgericht an. Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts hat ihn dem u. a. für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständigen 2. Revisionssenat zugewiesen.