Antje Groß ist seit 1998 Sozialrichterin. Sie hat Jura in Erlangen studiert und war nach dem Referendariat in Nürnberg sie kurze Zeit in Stuttgart als Anwältin tätig. Aktuell ist sie aufsichtführende Richterin am Sozialgericht Stuttgart. Dort ist sie- u.a. befasst mit Streitigkeiten aus dem Gebiet der Krankenversicherung, der Sozialhilfe, der Eingliederungshilfe sowie des AsylbLG. Sie ist Mitkommentatorin von Kommentaren zum SGG, zum Arbeitsrecht und zum AsylbLG. Sie hält bei verschiedenen Organisationen Vorträge zu den Themen Eingliederungshilfe, Verwaltungsverfahren im Sozi-alrecht, Sozialhilfe und Betreuungsrecht mit Schwerpunkten Sozialhilfe und Eingliederungshilfe