Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Referentenentwurf Vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat liegt der Referentenentwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes vor. Dieser ist mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vorabgestimmt. Der Kabinettbeschluss ist bereits für den 19. Dezember 2018 angedacht.

Ziel des Gesetzes soll es sein, die Bedarfe des Wirtschaftsstandortes Deutschland und die Fachkräftesicherung durch eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten zu sichern. Zur Zielerreichung werden die 3. und 4. Abschnitte des Aufenthaltsgesetzes neu strukturiert und neu gefasst sowie die Beschäftigungsordnung angepasst. Neben einer einheitlichen und zentralen Definition von Fachkräften mit Berufsausbildung und Fachkräften mit akademischer Ausbildung werden Kriterien für eine sog. Beschäftigungsduldung definiert.

Beabsichtigt ist, die ausländerbehördlichen Zuständigkeiten für die Einreise von Fachkräften bei zentralen Stellen zu konzentrieren, wobei die Organisation und Bestimmung der Anzahl dieser zentralen Ausländerbehörden den Ländern obliegen soll.

Das KBW e. V. wird zu den umfassenden rechtlichen Änderungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz Seminare anbieten, in denen diese mit ihren Auswirkungen auf die behördliche Praxis vorgestellt werden.