Fachseminar
Code SOA202

Aufhebung und Erstattung (SGB X) und die Ersatzansprüche im SGB XII

Schwerpunkte

  • Allgemeine Vorschriften/Grundbegriffe (SGB X)
  • Aufhebung von Anfang an rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakte (Anwendung des § 44 SGB X)
  • Aufhebung von Anfang an rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakte (Anwendung des § 45 SGB X)
  • Aufhebung bei Änderung der Verhältnisse (Anwendung des § 48 SGB X)
  • Widerruf (Anwendung der §§ 46 und 47 SGB X)
  • Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen (§ 50 SGB X)
  • Besonderheiten bei der vorläufigen Bewilligung und endgültigen Festsetzung und Erstattung SGB XII
  • Ersatzansprüche nach den §§ 103, 104, 105 SGB XII und Abgrenzung zu § 44 ff. SGB X
  • Durchsetzung von Erstattungsansprüchen (insb. Aufrechnung und Verrechnung)
  • Anwendung der Bagatellregelung
  • Minderjährigenhaftungsbeschränkung

Ziel des Seminars ist es, ausführlich auf die Verfahrensvorschriften zum Erlass und zur Aufhebung von Verwaltungsakten mit Bezug zum SGB XII herauszuarbeiten. In diesem Zusammenhang wird auch die Frage der Erstattung zu Unrecht erhaltener Sozialleistungen und der Realisierung dieser Forderungen behandelt. Durch die erheblichen materiellen Auswirkungen im Zusammenhang mit Aufhebung und Erstattung, insbesondere in den Fällen des Leistungsbetrugs, kommt dem Seminarthema eine besondere praktische Bedeutung zu. Die Teilnehmenden haben die Gelegenheit, Fragestellungen aus der behördlichen Praxis in die Diskussion einzubringen.

Erfahrene Beschäftigte aus den SGB XII-Bereichen, die bereits über grundlegende Kenntnissen in der Leistungserbringung verfügen, oder die ihre Kenntnisse auffrischen wollen

SGB I, X, XII

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