Spezialseminar
Code SOA008F

Die vorläufige und abschließende Entscheidung nach § 41a SGB II

Schwerpunkte

  • Voraussetzungen für eine vorläufige Entscheidung
  • Charakter der Entscheidung
  • Festsetzung des vorläufig zu berücksichtigenden Einkommens
  • Besondere Mitwirkungspflichten der Leistungsberechtigten
  • Nullfestsetzung
  • Änderungen der vorläufigen Entscheidung während des laufenden Bewilligungszeitraums
  • Abschließende Entscheidung
  • Bildung von Durchschnittseinkommen oder Spitzeinkommen
  • Fristen für die abschließende Entscheidung
  • Anrechnung und Saldierung

Mit der vorläufigen Entscheidung, haben die Jobcenter ein Instrument, über einen längeren Zeitraum einstweilig entscheiden zu können. Dies kommt in Betracht, wenn wegen schwankender Einnahmen des:der Leistungsberechtigten die Feststellung der Hilfebedürftigkeit nicht zeitnah abgeschlossen werden kann. Im Seminar werden die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen und die Vorteile und Grenzen der vorläufigen Entscheidung eingehend erläutert. Hinzu kommen praktische Beispiele für die Höhe des vorläufig zu berücksichtigenden Einkommens, für die abschließende Entscheidung und zu den geltenden Fristen. Mit der Teilnahme an diesem Seminar legen Sie eine gute Grundlage zur sicheren Umsetzung der Regelungen zur vorläufigen Entscheidung. Aktuell wird ggf. auch auf die Sonderregelungen wegen der Corona-Pandemie eingegangen.

Teamleiter:innen, Sachbearbeiter:innen und Fachassistent:innen der Jobcenter und Sozialämter

keine

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Telefon: (030) 29 33 50 0
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Termine

CODE 0910SOA008F
10.09.2024
10:00 bis 16:30 Uhr
270,00 €
Hybrid
online
Präsenz

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