Spezialseminar
Code SOD100S

Einkommensermittlung bei Selbstständigen nach SGB II (für Leistungssachbearbeiter:innen und Arbeitsvermittler:innen)

Schwerpunkte

  • Geeignete und notwendige Auskünfte und Belege
  • Begriff des Einkommens bei Selbstständigen nach §§ 11 bis 11b SGB II in Verbindung mit der Bürgergeld-Verordnung
  • Auswertung der Anlage EKS sowie von vorläufigen Gewinnermittlungen etc.
  • Betriebseinnahmen und „notwendige Betriebsausgaben“ bei Selbstständigen
  • Prüfung und Vertiefung einzelner Betriebsausgaben, z. B. Kfz-Kosten, Personalkosten, Investitionen
  • Anwendung von Richtsatz-Sammlungen: Beurteilung von Umsatz und Wareneinkauf
  • Rechtsprechung zur Einkommensermittlung
  • Bedeutung „Betriebswirtschaftlicher Auswertungen“ (BWA) im Vergleich zur Anlage EKS
  • Absetzbeträge nach § 11b SGB II (Versicherungsbeiträge etc.)
  • Vorläufige und abschließende Entscheidung (§ 41a SGB II)
  • Besonderheiten bei Gesellschaftern (insbesondere GmbH, UG und GbR)

Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmenden zu befähigen, eine rechtssichere Auswertung und Interpretation der von den antragstellenden Selbstständigen eingereichten Belege zur Einkommensermittlung nach §§ 11 bis 11b SGB II vorzunehmen. Des Weiteren ergeben sich bei Selbstständigen zahlreiche Besonderheiten bei der Einkommensermittlung, insbesondere aus der Bürgergeld-Verordnung. Diese Verordnung in der jeweils aktuellen Fassung wird berücksichtigt. Anhand von Fallbeispielen aus der Praxis werden die Auswertung der Unterlagen (insbesondere Anlage EKS) und die Einkommensermittlung erarbeitet.

Beschäftigte der Jobcenter (in gemeinsamer Einrichtung oder in kommunaler Trägerschaft) sowie weitere Interessierte, die mit der Einkommensermittlung nach §§ 11 bis 11b SGB II befasst sind. Grundkenntnisse und praktische Erfahrungen im SGB II sollten vorhanden sein. Bei Unterhaltsansprüchen nach § 33 SGB II oder § 94 SGB XII werden die Spezialseminare Code: JUB160 und Code: JUB200 empfohlen.

§§ 11 ff. SGB II, Bürgergeld-Verordnung

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21.08.2024
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20.11.2024
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