Spezialseminar
Code WEKWA009F

Stolperstein EU-Beihilferecht bei Infrastrukturmaßnahmen. Zur schwierigen Abgrenzung zwischen allgemeiner und gewidmeter Infrastruktur

Schwerpunkte

  • Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV
  • Begriff der Selektivtität im Sinne des EU-Beihilferechts
  • Begriff der "gewidmeten" Infrastruktur im Sinne des EU-Beihilferechts
  • Begriff der "allgemeinen" Infrastruktur im Sinne des EU-Beihilferechts
  • Praxishinweise für die öffentlichen Hand und (potentiell) Beihilfebegünstigte

Ziel des Seminars ist es, der Abgrenzung zwischen allgemeiner Infrastruktur (EU-Beihilferecht nicht anwendbar) und sog. gewidmeter Infrastruktur (EU-Beihilferecht anwendbar) auf den Grund zu gehen. Die Methodik von Europäischer Kommission und Unionsgerichte der letzten Jahre werden systematisch aufgearbeitet und anhand von Praxisbeispielen veranschaulicht. Das Seminar ist eine Gemeinschaftsveranstaltung von GIBT Colleg e.V. und Kommunales Bildungswerk e.V.

Mitarbeiter aus öffentlichen Institutionen (z.B. Mitarbeiter des Rechtsamtes, der Kämmerei und des Rechnungsprüfungsamtes, Mitarbeiter in Beihilfe- und Beihilfekontrollreferaten in Landesministerien, Mitarbeiter von Förderbanken), die staatliche Gelder an Unternehmen vergeben. Grundkenntnisse im EU-Beihilferecht sind erforderlich. Der vorherige Besuch des Grundlagenseminars "Einführung in das EU-Beihilferecht. Ein kompakter Überblick (Seminarcode: GWEKWA009A) wird empfohlen.

keine

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Für inhaltliche Fragen steht Ihnen Herr Andreas Urbich gern zur Verfügung.

Termine

CODE 0515WEKWA009F-G
15.05.2024
12:30 bis 14:00 Uhr
250,00 €
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CODE 1106WEKWA009F-G
06.11.2024
12:30 bis 14:00 Uhr
250,00 €
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