Wirtschaftliche Jugendhilfe
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Praxis der Wirtschaftlichen Jugendhilfe tauchen immer wieder Fallkonstellationen auf, in denen eine Auslegung der rechtlichen Regelungen notwendig ist – die aber nicht immer einheitlich erfolgt durch Praxis, Rechtsprechung und Literatur. Durch gesellschaftliche Veränderungen und gesetzliche Neuerungen entstehen zusätzliche Fragen.
In unserem Fachtag werden die neueste Rechtsprechung sowie aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Wirtschaftlichen Jugendhilfe aufgezeigt, schwierige Praxisfragen sowie Regelungslücken benannt und damit auch Hinweise für eine SGB VIII-Reform gegeben.Einen besonderen Wert legen wir auf eine hohe Praxisrelevanz. Deshalb wird dem Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern ein breiter Raum gewidmet. Auch außerhalb der Vorträge stehen die Referenten für Fragen zur Verfügung.
Das Team des Kommunalen Bildungswerks e. V. freut sich, Sie zu dieser Tagung begrüßen zu können.
Hinweis: Die Fachtagung Jugendhilfe 2019 „Die Jugendhilfe in der Praxis. Aktuelle Fragen – Ausblick –Rechtsentwicklungen“ findet imAnschluss am 24. und 25. Oktober ebenfalls im Abacus Tierpark Hotel statt. Informationen und Anmeldungen zu dieser Fachtagung unter www.kbw.de/-jut19.
Tagungsorganisation
Tagungsablauf
Inhalte der Vorträge
Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung auf dem Gebiet der Wirtschaftlichen Jugendhilfe
- Urteil des BVerwG vom 23.10.2018 - 5 C 15.17 zum Zuständigkeits-wechsel, wenn der Besuch einer KiTA beendet wird und das Kind nach dem Umzug am neuen Wohnort erneut eine KiTA besucht
- Urteil des BVerwG vom 28.02.2019 - 5 C 1.18 - zur Erstattung nach-gewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung nach § 23Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII
- Urteile des OVG NRW v. 19.10.2011 - 12 A 1493/11 und des OVG Rheinland-Pfalz vom 12.12.2017 - 7 A 11296/17 OVG - Die beiden Gerichte kommen bei Hilfe zur Erziehung im Anschluss an Hilfe gem. § 19 SGB VIII zu unterschiedlichen Ergebnissen bezüglich der ört-lichen Zuständigkeit.
- Gestaltung neuer Arbeitsmodelle: wie sehen sie aus und wie sind ihre Auswirkungen auf Arbeitsprozesse und Befindlichkeit von Mitarbeitern?
- Werden Personalentwicklung / Recruiting zukünftig anders organisiert?
Die örtliche Zuständigkeit nach den §§ 86 – 86d, 87, 88 und 88a SHB VIII selbstbewusst und sicher bestimmen
- Prüfungsabfolge (methodische Hinweise)
- Zeitpunkt des Beginns der Leistung
- Feststellung der maßgebenden Person(en) für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit unter Beachtung der sorgerechtlichen Stellung und der Aufenthaltsverhältnisse der relevanten Personen
- Zusammenwirken des ASD und der Wirtschaftlichen Jugendhilfe bei der Feststellung der örtlichen Zuständigkeit
- Hilfsmittel zur Feststellung und fortlaufenden Dokumentation der örtlichen Zuständigkeit
- Die Einarbeitung neuer Mitarbeiter in dieses Tätigkeitsfeld
- Die Erarbeitung von Kenntnissen und die Weitergabe von Wissen in diesem Bereich
- Die besondere Situation von „Einzelkämpfern“ in kleineren Jugendämtern
Kostenbeteiligung in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe – Berechnung von Kostenbeiträgen bei Gewährung Wirtschaftlicher Jugendhilfe
- Änderung der §§ 90 und 94 Abs. 6 SGB VIII
- Ist Kindergeld eine zweckgleiche Leistung? (Urteile der VG München und Freiburg sowie des Bundessozialgerichts)
Unterschiedliche rechtliche Interpretation und Regelungslücken – Bedeutung für die Praxis und Hinweise an den Gesetzgeber
- Schutz der Pflegestellenorte, wenn dort auch der Ort des Einric-tungsorteschutzes ist (Trägeridentität)
- Anwendbarkeit von § 86 Abs. 6 SGB VIII bei familienanalogen Wohnformen
- Dauer einer Unterbrechung im Kontext vor oder nach Beginn der Leistung
- Regelungslücke, wenn das Kind zuletzt vor Beginn der Leistung mit beiden Elternteilen zusammen gelebt hat
- Wechselmodell: vermehrte Anwendung von § 86 Abs. 2 S. 3 SGB VIII und Unsicherheiten bei der Bestimmung
- Auslegung von § 86c Abs. 1 S. 2 SGB VIII: Grundsatz der Hilfekontinuität
- Einmal UMA, immer UMA? „Unbegleitet“, wenn die Eltern nachkommen
- Anwendbarkeit von § 89 SGB VIII bei örtlicher Zuständigkeit aufgrund von Zuweisungsentscheidung
Referentinnen und Referenten


Tagungsort

Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400