Vollstreckungsrecht 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Fachtagung Vollstreckungsrecht - eine Gemeinschaftsveranstaltung des Kommunalen Bildungswerks e. V. und des Instituts für Wissenstransfer in Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege e. V. – findet im Jahr 2021 zum achten Mal in Folge statt und steht – wie kann es anders sein – natürlich auch im Zeichen der Pandemie. Die Fachtagung vermittelt den Teilnehmern auch in diesen dynamischen Zeiten einen fundierten und soliden Überblick über die aktuellen Rechtsentwicklungen im
Vollstreckungsrecht und greift unmittelbare Fachprobleme der Umsetzung des Vollstreckungsrechts in der Praxis auf.
Einen besonderen Wert legen wir auf die Förderung des Erfahrungsaustausches zwischen den Teilnehmern und auf den Praxistransfer. Auch außerhalb der Vorträge besteht die Möglichkeit, mit den Referenten ins Gespräch zu kommen. Wie in den Vorjahren bietet die Tagung zu den einzelnen Themen unterschiedliche Lösungsansätze und unterstützt die Teilnehmer, die komplexen und mitunter schwer nachvollziehbaren Regelungen des Vollstreckungsrechts praxisgerecht anzuwenden. Die Fachtagung Vollstreckungsrecht 2021 richtet sich sowohl an langjährige als auch erstmalig mit der Fachmaterie befasste Bedienstete. Die Teilnehmer sind aufgerufen, ihre Praxisfälle in die Diskussion einzubringen.
Beachten Sie bitte auch den dieser Tagung vorgelagerten „Fachtag Lohnpfändung“ am 2. Juni 2021.
Die Teilnehmerzahl dieser Fachtagung ist aufgrund der geltenden Hygienebestimmungen begrenzt. Die Fachtagung steht jedoch als Online-Tagung einem breiten Teilnehmerkreis offen.
Das Team des Kommunalen Bildungswerks e. V. freut sich, Sie zu dieser Tagung live oder online begrüßen zu dürfen.
Katja Knorscheidt
Geschäftsführerin Kommunales Bildungswerk e. V.
Tagungsorganisation
Tagungsablauf
Vorträge
Aktuelle Rechtsprechung zum Vollstreckungsrecht der letzten zwölf Monate
- Aktuelle Rechtsprechung zur Kontenpfändung
- Aktuelle Rechtsprechung zur Pfändung von Arbeitseinkommen
- Aktuelle Rechtsprechung zur Vermögensauskunft
- Pfändung von Corona-Hilfen?
- Coronabedingter Vollstreckungsschutz?
- Pfändung besonderer Vermögensrechte (z. B. Miterbenanteil, Mietkaution, Versicherungsansprüche)
Zwangsvollstreckung auf der Überholspur
- „Versteckte“ Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten aus dem Vermögensverzeichnis erkennen
- Schuldner wird Erbe – Voraussetzungen der Einleitung und Durchführung von Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten
- Schuldner ist tot – Ende der Zwangsvollstreckung?
Zur Renaissance der Ruhendstellung – ist sie möglich?
- Ausgewählte aktuelle Rechtsprechung zur sog. Ruhendstellung
- Erläuterung dieser teils auf Basis spezieller Sachverhalte ergangen Entscheidungen
- Vermittlung des anteilig insolvenzrechtlichen Hintergrundes
- Darstellung eines Lösungsvorschlages sowie Empfehlungen zum praktisch mitunter schwierigen Vorgehen
Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Anteile eines Zahlungspflichtigen an einer Gemeinschaft und einer Gesellschaft Gesamtschuldner, Personengemeinschaften, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und mehr
- Zugriffsgegenstände: Vermögen, Anteil, Rechte bei: Gesamtschuldnern; Personengemeinschaften (Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften); BGB-Gesellschaften; Personenhandelsgesellschaften; Partnerschaftsgesellschaften; Kapitalgesellschaften; Genossenschaften; Stillen Gesellschaften; Vereinen
- Durchführung der Pfändung, Formulierungsvorschläge
- Durchsetzung des Vollstreckungsrechts
- Kündigungsrechte, Kündigungsfolgen
- Auflösung
Probleme des neuen verkürzten Entschuldungsverfahrens – die weitere Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens
- Rückwirkungsprobleme
- Evaluation – sinnvoll, wie und wozu?
- Sanktionierung der Neuverschuldung? Sperrfristlösung?
- Speicherung der RSB-Erteilung
- Folgen für das Zweitinsolvenzverfahren?
- Verfahrenskostenbeitreibung -wielange?
- Masseabgrenzung bei Erteilung nach 3 Jahren
- Vergütung des Insolvenzverwalters in Verfahren natürlicher Personen
Referentinnen und Referenten




Aussteller und Medienpartner
Tagungsort

Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400