Fachtagung am 12. und 13. März 2015

Vollstreckungsrecht 2015

Aktuelle Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Praxisfragen

Fachtagung für Vollstreckungsbehörden, Inkassostellen, Verbände und Gläubiger aus Unternehmen, Schuldnerberatungsstellen und sonstige Interessenten, z. B. Kreditinstitute, Rechtsämter und Betreuer/innen
Das war unsere Tagung "Vollstreckungsrecht 2015".

Die Fachtagung Vollstreckungsrecht - eine Gemeinschaftsveranstaltung des Kommunalen Bildungswerks e. V. und des Instituts für Wissenstransfer in Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege e. V. - vermittelt auch in diesem Jahr den Teilnehmer/innen einen fundierten Überblick über die Rechtsprechung und die Rechtsentwicklung zum Vollstreckungsrecht. Im Fokus stehen darüber hinaus unmittelbar aktuelle Fragen aus der Praxis der Vollstreckung. Auch außerhalb der Vorträge besteht die Möglichkeit, mit den Referentinnen und Referenten ins Gespräch zu kommen. Wie in den Vorjahren bietet die Tagung zu den einzelnen Themen unterschiedliche Lösungsansätze und unterstützt die Teilnehmer/innen, die komplexen und mitunter schwer nachvollziehbaren Regelungen des Vollstreckungsrechts praxisgerecht anzuwenden. Die Fachtagung Vollstreckungsrecht 2015 richtet sich sowohl an langjährige als auch erstmalig mit der Fachmaterie befasste Bedienstete. Die Teilnehmer/innen sind aufgerufen, ihre Praxisfälle in die Diskussion einzubringen.

Tagungsablauf

Donnerstag, 12. März 2015
10:00 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
Prof. Ulrich Keller, Vorsitzender IWVR e. V.
10:15 Uhr
Die aktuelle Rechtsprechung zum Zwangsvollstreckungsrecht der vergangenen 12 Monate
Frau Prof. Brigitte Steder
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
12:00 Uhr
Mittagspause
13:00 Uhr
Die Praxis der Lohnpfändung für Gläubiger
Frau Christine Kalmeier
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
14:30 Uhr
Kommunikationspause
15:00 Uhr
Praxisfragen der Immobiliarvollstreckung aus Sicht der öffentlichen Kassen
Herr Rainer Goldbach
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
anschließend
Podiumsdiskussion
Für Interessenten
ab 16:30 Uhr
Beginn des Rahmenprogramms
20:00 Uhr
Arbeitsessen
Freitag, 13.03.2015
09:00 Uhr
Das Gesetz zur Verkürzung der Restschuldbefreiung auf dem Prüfstand. Die Versagung der Restschuldbefreiung - jetzt erst recht
Herr Prof. Ulrich Keller
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
10:00 Uhr
Die Verjährung und Verwirkung von Geldforderungen - Fristen, Beginn, Hemmung, Unterbrechung, Wirkung
Herr Ralf Klomfaß
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
11:00 Uhr
Kommunikationspause
11:30 Uhr
Der Umgang mit unangenehmen und aggressiven Bürgern im Innen- und Außendienst
Herr Uwe Rüffer
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
gegen 13:00 Uhr
Ende der Tagung
anschließend Arbeitsessen

Inhalte der Vorträge

Die aktuelle Rechtsprechung zum Zwangsvollstreckungsrecht der vergangenen 12 Monate

Frau Prof. Brigitte Steder
Das Zwangsvollstreckungsrecht ist in Bewegung. Neben zahlreichen Reformen, die in den letzten Jahren das Zwangsvollstreckungsrecht nicht unerheblich verändert haben, ergibt sich auch eine umfängliche Rechtsprechung, deren Kenntnis nicht nur hilfreich, sondern notwendig ist, um die Zwangsvollstreckung aktuell effektiv zu gestalten. Was ist, wenn der Schuldner im Ausland eine Rente bezieht? Kann man selbständige Nebeneinkünfte mit Arbeitseinkommen zusammenrechnen? Fragen, die die Rechtsprechung zum Einzelzwangsvollstreckungsrecht in den letzten 12 Monaten beantwortet oder auch aufgeworfen hat, sollen in diesem Vortrag behandelt werden. Hier werden dann auch nicht die BGH-Rechtsprechung zum Vordruckzwang im Rahmen der Forderungspfändung und Erörterungen zu dem seit dem 01.11.2014 zwingend zu verwendenden neuen Vordruck fehlen!

Die Praxis der Lohnpfändung für Gläubiger

Frau Christine Kalmeier
Im Falle des Vorhandenseins von pfändbaren Beträgen stellt die Lohnpfändung die effektivste Form des Forderungseinzuges dar. Der Arbeitgeber hat dabei die unterhaltsberechtigen Personen und den pfändbaren Betrag zu ermitteln sowie die Rangfolge richtig zu bestimmen. Den Gläubigern werden Möglichkeiten aufgezeigt, durch Ausschöpfung der gesetzlichen Vorgaben Einfluss auf die Höhe des pfändbaren Betrages zu nehmen. Inhalte des Vortrages sind u.a. die neuesten Rechtsprechungen hinsichtlich der Pfändbarkeit des Weihnachtsgeldes, die Netto-Methode sowie die gravierenden Auswirkungen der Reform der Restschuldbefreiung zum 01.07.2014.
Schwerpunkte:
  • Berechnung der pfändbaren Beträge (Steuerklassenwahl, Zusammenrechnung, Urlaubsabgeltung, Abfindungen und Lohnsteuerjahresausgleich u.a.)
  • Berücksichtigung von unterhaltsberechtigen Personen
  • Besonderheiten von Unterhaltspfändungen
  • Deliktsforderungen
  • Verbraucherinsolvenz
  • Kombination von Lohn- und Kontenpfändung
  • Nutzung der Informationen aus der Drittschuldnererklärung
  • Ermittlung der Rangfolge von Lohnpfändungen, Abtretungen und Aufrechnungen

Praxisfragen der Immobilienvollstreckung aus Sicht der öffentlichen Kassen

Herr Rainer Goldbach
Die Durchsetzung von Forderungen in der Immobiliarvollstreckung ist ein umfangreiches und kompaktes Thema, mit dem sich die Städte und Gemeinden zunehmend beschäftigen müssen. Keine Kommune kann es sich mehr leisten, unbezahlte Forderungen einfach abzuschreiben. Besonders im Bereich der Immobiliarvollstreckung sind Kenntnisse des Verfahrensablaufs wichtig, um das vom Gesetzgeber eingeräumte Rangprivileg der öffentlichen Kassen gewinnbringend nutzen zu können. In dem Vortrag werden das Vorrecht der Gemeinde und ihre Handlungsmöglichkeiten praxisnah geschildert.
Schwerpunkte:
  • Verfahrensabläufe bei der Immobiliarvollstreckung
  • Rangklassen des ZVG und das Vorrecht der Kommunen
  • Anmeldung oder Beitritt - was ist besser?
  • Praxisprobleme

Das Gesetz zur Verkürzung der Restschuldbefreiung auf dem Prüfstand. Die Versagung der Restschuldbefreiung - Jetzt erst recht!

Herr Prof. Ulrich Keller
Das Gesetz zur Verkürzung der Restschuldbefreiung ist seit gut neun Monaten in Kraft. Es wurde bisher vor allem aus der Sicht des Schuldners betrachtet. Doch was bringt es für die Gläubiger? Das Gesetz enthält für die Gläubiger unter anderem die Möglichkeit, die Versagung der Restschuldbefreiung früher zu beantragen. Im Zusammenhang mit den Besonderheiten des Übergangsrechts ergeben sich daraus neue Konstellationen für Gläubiger im Verfahren. Auch wenn dabei nicht jeder Antrag zum Erfolg führen mag, kann dem obstruktiven Schuldner „geholfen“ werden. Der Vortrag zeigt die verschiedenen Konstellationen zu Versagungsanträgen auf und beleuchtet praktische Handlungsweisen für Gläubiger.

Die Verjährung und Verwirkung von Geldforderungen - Fristen, Beginn, Hemmung, Unterbrechung, Wirkung

Herr Ralf Klomfaß
Verjährungsfragen reizen den Behördenpraktiker eher hinsichtlich des damit verbundenen Einnahmeausfalls oder gar aufgrund von Haftungsfolgen. In Aufsätzen oder Vorträgen werden solche hingegen seltener behandelt. Gleichwohl empfiehlt sich eine vertiefende Auseinandersetzung, um zumindest Gefahrenpotenziale für die Sachbearbeitung neuerlich ins Bewusstsein zu rufen. Dem möchte dieser Vortrag gerecht werden, welcher dabei der behördlichen Gläubigersichtweise folgt. Maßgeblich gilt es, die Wirkung einer eingetretenen Verjährung vor Augen zu führen, wobei nach den Forderungsarten zu differenzieren ist. Am Rande wird darauf eingegangen, warum einzig die Beachtung von Verjährungsfragen bei öffentlichen Lasten nicht zielführend ist. Kursiv werden insolvenzrechtliche Bezüge gestreift.
Schwerpunkte:
  • Darstellung von Verjährung und Verwirkung im Zivilrecht - der zunächst grundlegenden Rechtsmaterie
  • Die Verjährung im Abgabenrecht: - andere Rechtswirkung, - Unterscheidung nach der Festsetzungs- wie der Zahlungsverjährung, - Anwendbarkeit der AO bei kommunalen Abgaben
  • Exkurs: Die Verjährung von (Rückerstattungs-)Ansprüchen zu Sozialleistungen
  • Zur Verjährung öffentlich-rechtlicher Gebührenansprüche
  • Die Vollstreckungsverjährung und ihr Ruhen bei Bußgeldforderungen

Der Umgang mit unangenehmen und aggressiven Bürgern im Innen- und Außendienst

Herr Uwe Rüffer
Aggression und Gewalt tangieren zunehmend den Arbeitsalltag von Beschäftigten mit Kundenkontakten. Oft ereignen sich derartige Situationen genau dann, wenn man nicht daran denkt. Das Gefühl, auf sich allein gestellt zu sein, betrifft sowohl Mitarbeiter/innen im Innendienst als auch im Außendienst. Der Vortrag bietet den Teilnehmer/innen Gelegenheit, sich anhand typischer Situationen mit taktischen und psychologischen Modellen des Umgangs mit Aggression und Gewalt vertraut zu machen. Im Einzelnen stehen Methoden der Vorbereitung auf potenziell aggressives Verhalten, Reaktion/Entwickeln von Handlungsalternativen zum Umgang mit gegenwärtiger Gewalt sowie das Verhalten nach erfolgreich unterbundener Aggression auf der Agenda. Ziel des Vortrages ist es aufzuzeigen, wie man sich und anderen im Ernstfall helfen kann.
Schwerpunkte:
  • Motive für aggressives Verhalten
  • Umgang mit der eigenen Angst und mit Stress
  • Eigene bedrohliche Situationen schnell erkennen und deuten
  • Eigene Grenzen setzen, eigene Stärken und Ressourcen erkennen und ausbauen
  • Polizeiliches Deeskalationsmodell und seine Anwendung in der Außendiensttätigkeit
  • Kommunikative Besonderheiten in Konfliktsituationen
  • Grundlagen der Eigensicherung
  • Verarbeiten erlebter Übergriffe

Referenten

Frau Prof. Brigitte Steder

Frau Prof. Brigitte Steder lehrt an der Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung in Meißen am Fachbereich Recht die Lehrgebiete Zwangsvollstreckung, Insolvenz- und Kreditsicherungsrecht. Daneben ist sie als Dozentin im Rahmen von Fortbildungen und Fachtagungen tätig und publiziert zu den vorgenannten Rechtsgebieten (zuletzt in: Keller (Hrsg.), Handbuch Zwangsvollstreckungsrecht, 2013). Zuvor war sie einige Jahre als Diplom-Rechtspflegerin am Amtsgericht Hamburg Mitte im Bereich der Zwangsvollstreckung tätig.

Frau Christine Kalmeier

Frau Christine Kalmeier ist seit 1993 als Sachbearbeiterin für Pfändungen, Abtretungen, Aufrechnungen und Insolvenzverfahren im Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt. Im Jahr 2000 wurde von ihr die Länderarbeitsgruppe „Pfändung und Abtretung“ gegründet, in der inzwischen Drittschuldner anderer Landesbehörden aus zwölf Bundesländern einen sehr intensiven Erfahrungsaustausch pflegen. Seit 2006 vertritt Frau Kalmeier zusätzlich öffentlich-rechtliche sowie privatrechtliche Forderungen des Landesbesoldungsamtes Mecklenburg-Vorpommern als Gläubiger.

Herr Rainer Goldbach

Herr Rainer Goldbach ist Diplom-Rechtspfleger (FH) und verfügt als Rechtspfleger beim Vollstreckungsgericht sowie als Gläubigervertreter für öffentliche Kassen über langjährige Praxiserfahrung in der Immobiliarvollstreckung. Er unterstützt den VZV-Ausschuss des Fachverbandes der Kommunalkassenverwalter e.V. als Fachberater für Zwangsvollstreckung und Insolvenzrecht. Daneben führt er bundesweit Fortbildungen zu vollstreckungsrechtlichen Themen durch.

Herr Prof. Ulrich Keller

Herr Prof. Ulrich Keller lehrt an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin Zwangsvollstreckungsrecht und Insolvenzrecht. Er ist auf diesen Rechtsgebieten durch zahlreiche Publikationen und Vortragstätigkeit bestens ausgewiesen. Zu nennen sind Keller (Hrsg.), Handbuch Zwangsvollstreckungsrecht, 2013; Keller, Allgemeines Zwangsvollstreckungsrecht, 2011; Keller, Insolvenzrecht, 2006; Frege/Keller/Riedel, Handbuch der Rechtspraxis - Insolvenzrecht, 7. Aufl. 2008. Er war lange Jahre als Rechtspfleger am Vollstreckungs- und Insolvenzgericht tätig und verfügt insoweit auch über breites Wissen aus praktischer Tätigkeit.

Herr Ralf Klomfaß

Herr Ralf Klomfaß leitet die Vollstreckungsstelle der Stadt Mainz. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet seit Jahren die Insolvenzbearbeitung. Es bestehen mithin belastbare praktische Erfahrungen zu Vollstreckungsthemen wie den hier in Rede stehenden Verjährungsfragen. Ralf Klomfaß absolvierte Ausbildungen zum Dipl.-Verwaltungsbetriebswirt (FHöV Mayen), zum Diplom-Jurist (Universität Mainz) und zum Master des Wirtschaftsrechts, LL.M. (Universität Köln). Hinzu kommen diverse Fachveröffentlichungen. Seit geraumer Zeit nimmt er Lehr- bzw. Dozentenaufträge wahr.

Herr Uwe Rüffer

Herr Uwe Rüffer ist Diplom-Kriminalist, arbeitet seit 17 Jahren als freiberuflicher sozialpsychologischer Verhaltenstrainer sowie systemisch orientierter Supervisor und Coach. Seine Arbeitsfelder sind u.a. forensisch orientiert (Polizeien mehrerer Bundesländer, Sozialtherapeutische Abteilung einer JVA, Rechtsanwälte), Kommunen (Ordnungsämter, Jobcenter) aber auch im Bereich der Klein- und Mittelständischen Unternehmen zu finden (vorwiegend Supervision und Coachingleistungen). Herr Rüffer ist seit mehr als 10 Jahren Referent beim Kommunalen Bildungswerk.

Rahmenprogramm

Führung durch die Gedenkstätte Hohenschönhausen (ehem. Stasi-Gefängnis)
Auf dem Gelände der früheren zentralen Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit befindet sich seit 1994 eine Gedenkstätte. Die Gedenkstätte hat die gesetzliche Aufgabe, die Geschichte der Haftanstalt Hohenschönhausen in den Jahren 1945 bis 1989 zu erforschen, über Ausstellungen, Veranstaltungen und Publikationen zu informieren und zur Auseinandersetzung mit den Formen und Folgen politischer Verfolgung und Unterdrückung in der kommunistischen Diktatur anzuregen. In der Regel führen ehemalige Häftlinge die Besucher durch das Gefängnis und informieren sie über die Haftbedingungen und Verhörmethoden des DDR-Staatssicherheitsdienstes.
Führung im Abgeordnetenhaus Berlin
Das Berliner Parlament befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Potsdamer Platz. Während des ca. einstündigen Rundgangs erhalten Sie Informationen zur Geschichte, Architektur und zur Arbeitsweise des Parlaments. Gezeigt werden z. B. die Galerie der Ehrenbürger und die Büstengalerie mit Porträts politischer Persönlichkeiten, aber auch die Kunstwerke von Karl Horst Hoedicke oder Gerhard Richters Serie "Rot-Blau-Grün".
Führung Gedenkstätte Deutscher Widerstand
Die Gedenkstätte Deutscher Widerstand hat ihren Sitz im Bendlerblock im Berliner Bezirk Mitte. Sie befindet sich am historischen Ort des Umsturzversuches vom 20. Juli 1944. Mit ihren vielfältigen Angeboten informiert die Gedenkstätte über den Widerstand gegen den Nationalsozialismus. Sie will zeigen, wie sich einzelne Menschen und Gruppen in den Jahren 1933 bis 1945 gegen die nationalsozialistische Diktatur gewehrt und ihre Handlungsspielräume genutzt haben. Seit dem 2. Juli 2014 präsentiert die Gedenkstätte Deutscher Widerstand die neue Dauerausstellung „Widerstand gegen den Nationalsozialismus.

Aussteller und Medienpartner

Tagungsort

Abacus Tierpark Hotel Berlin
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62
Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400
Website Abacus Tierpark Hotel

Tagung in Bild und Ton

Tagungsorganisation

Seminare zum Thema

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