Fachtagung am 11. und 12. April 2019

Vergaberecht 2019

Das aktuelle Vergaberecht 2019 in der Praxis und Rechtsprechung

Bundesweite Fachtagung für Führungskräfte und Mitarbeiter/innen von Dienststellen, die mit der Vergabe oder Prüfung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen befasst sind.
Das war unsere Tagung "Vergaberecht 2019".

Sehr geehrte Damen und Herren,

das völlig neu konzipierte Vergaberecht ist kaum in der Praxis angekommen - schon zeichnen sich neue Entwicklungen ab. Der Koalitionsvertrag gibt hier die Richtung vor: „Zur weiteren Vereinheitlichung des Vergaberechts prüfen wir die Zusammenführung von Verfahrensregeln für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen einerseits und von Bauleistungen andererseits in einer einheitlichen Vergabeverordnung.“ In unserer Tagung wird zum Prüfauftrag im Koalitionsvertrag und über die vom BMWi favorisierte Vereinheitlichung der Vergaberegeln für Liefer-/Dienstleistungen mit denen für Bauleistungen berichtet.

Die tägliche Vergabepraxis ist durch die Rechtsänderungen und auch die Weiterentwicklung der Rechtsprechung geprägt und stellt hohe Anforderungen an die Verantwortlichen in den Vergabestellen. Selbst kleine Verfahrensfehler können zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Ausführlich wird deshalb die aktuelle Rechtsprechung der Vergabesenate vorgestellt.

Der Bogen der Vorträge ist weit gespannt und umfasst ein für die Vergabepraxis interessantes Themenspektrum von den Eignungs- und Zuschlagskriterien über die Zulässigkeit der Abänderung von Bieteranfragen und die vergabefreie Zusammenarbeit von öffentlichen Auftraggebern nach dem neuen Vergaberecht bis zu den Auswirkungen des neuen Datenschutzrechts auf die Führung des Vergabeverfahrens.

Wie auch bereits in den Vorjahren besteht in unserer Vergaberechtstagung 2019 außerhalb der Vorträge die Möglichkeit, mit den Referenten ins Gespräch zu kommen. Die Tagung bietet zu den einzelnen Themen unterschiedliche Lösungsansätze und unterstützt die Teilnehmer/innen, die komplexen und mitunter schwer nachvollziehbaren Regelungen aus dem Vergaberecht rechtskonform anzuwenden.

Die Fachtagung richtet sich sowohl an langjährige als auch erstmalig mit dem Vergaberecht befasste Bedienstete. Die Teilnehmer/innen sind aufgerufen, ihre Praxisfälle in die Diskussion einzubringen.

Wir würden uns über Ihr Interesse und Ihre aktive Teilnahme freuen.

Dr. Andreas Urbich

Tagungsorganisation

Tagungsablauf

Donnerstag, 11. April 2019 - Rechtsentwicklung, aktuelle Rechtsprechung, Praxisprobleme
09:15 Uhr
Begrüßung und Eröffnung
Dr. Andreas Urbich, Geschäftsführer des KBW e. V.
09:30 Uhr
Stillstand ist Rückschritt - Neueste Entwicklungen im Recht der öffentlichen Auftragsvergabe
Hans-Peter Müller
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
11:00 Uhr
Aktuelle Rechtsprechung der Vergabesenate - Teil I
Hermann Summa
12:00 Uhr
Mittagspause
13:00 Uhr
Aktuelle Rechtsprechung der Vergabesenate - Teil II
Hermann Summa
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
14:00 Uhr
Kommunikationspause
14:30 Uhr
Kann man es eigentlich richtigmachen? Was ist erlaubt und was verboten bei Eignungskriterien, Zuschlagskriterien und Wertungsmatrix? Wie wirkt sich die neue EU-Datenschutzgrundverordnung auf die Führung von Vergabeverfahren aus?
Dr. Daniela Hattenhauer
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
Für Interessenten
ab 16:15 Uhr
Beginn des Rahmenprogramms
20:00 Uhr
Arbeitsessen im Tagungshotel
Freitag, 12. April 2019 - Vergabepraxis aktuell - Probleme und Lösungen
09:00 Uhr
Die Zulässigkeit der Abänderung von Bieteranfragen durch die Vergabestelle
Monika Prell
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
10:15 Uhr
Kommunikationspause
10:45 Uhr
Vergabefreie Zusammenarbeit von öffentlichen Auftraggebern nach dem neuen Vergaberecht. Gestaltungsspielräume und Praxisfragen
Susanne Müller-Kabisch
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
Moderation: Herr Adolf-Georg Keuch
gegen 13:00 Uhr
Ende der Tagung, Abschluss-Buffett

Inhalte der Vorträge

Stillstand ist Rückschritt – Neueste Entwicklungen im Recht der öffentlichen Auftragsvergabe

Hans-Peter Müller
Das völlig neu konzipierte Vergaberecht hat kaum in der Praxis angekommen, schon zeichnen sich neue Entwicklungen ab. Kommt sie, oder kommt sie nicht, die Vereinheitlichung von VOB/A-EU und VgV? Ausführlich wird der Referent in diesem Zusammenhang auf den Prüfauftrag im Koalitionsvertrag eingehen und über die vom BMWi favorisierte Vereinheitlichung der Vergaberegeln für Liefer-/Dienstleistungen mit denen für Bauleistungen berichten. In seinem Vortrag geht er zudem ein auf weitere aktuelle Entwicklungen ein, beginnend mit dem Sachstand zum Wettbewerbsregister um eine faire Auftragsvergabe, die vorgesehene bundesweite Vergabestatistik bis hin zur geplanten Weiterentwicklung des Preisrechts bei öffentlichen Aufträgen. Alle drei Vorhaben sind von tragender Bedeutung, weil sie allesamt sowohl die EU-weit als auch nur national auszuschreibenden Auftragsvergaben betreffen. Schließlich wird er auf mögliche Anpassungen bei verteidigungs- und sicherheitsrelevanten öffentlichen Aufträgen eingehen und Neues aus dem vergaberechtlichen Brüssel (u.a. Beschaffung „sauberer“ Fahrzeuge) berichten.

Aktuelle Rechtsprechung der Vergabesenate

Hermann Summa
Die von den 16 Vergabesenaten bei den Oberlandesgerichten getroffenen Entscheidungen haben oft Auswirkungen, die über den Einzelfall hinausgehen. Sie ergehen zwar zu Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich, können aber die gesamte Vergabepraxis unabhängig vom Auftragswert prägen – auch weil die VgV das Vorbild für die UVgO war. Von Bedeutung sind auch vergaberechtliche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs oder Urteile des Gerichtshofs in Luxemburg. Seit der jüngsten Vergaberechtsreform sind inzwischen drei Jahre vergangen. Viele Probleme des Vergabealltags sind aber nicht wirklich neu. Wie muss eine ordnungsgemäße Bekanntmachung aussehen? „Mischkalkulationen“ und „Spekulationspreise“ gab es schon immer. Doch wie damit umgehen? Was tun, wenn ein Bieter fragwürdige Bedarfspositionen ausnutzt? Wie weit geht das Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers; wo sind die Grenzen? Sind „schnell“ und „hübsch“ zulässige Zuschlagskriterien bei der Vergabe von Postdienstleistungen? Das nicht mehr so ganz neue Recht wirft aber auch Fragen auf, die man bisher nicht kannte. Gilt § 41 Abs. 1 VgV auch in Verfahren mit Teilnahmewettbewerb, und wenn ja, wie erfolgt die praktische Umsetzung? Pfusch am Bau, doch wer ist dafür verantwortlich? Ist § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB überhaupt praxistauglich? Was bedeutet Selbstreinigung in der Praxis? Der Vortrag soll Ihnen dabei helfen, wichtige Entscheidungen richtig einzuordnen und ihre Bedeutung für vergaberechtliche Alltagspraxis zu erschließen.

Kann man es eigentlich richtigmachen? Was ist erlaubt und was verboten bei Eignungskriterien, Zuschlagskriterien und Wertungsmatrix? Wie wirkt sich die neue EU-Datenschutzgrundverordnung auf die Führung von Vergabeverfahren aus?

Dr. Daniela Hattenhauer
Eignungskriterien beziehen sich auf die Beurteilung der Geeignetheit des Bieters für den ausgeschriebenen Auftrag und Zuschlagskriterien auf die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Daher sind Eignungskriterien streng von Zuschlagskriterien abzugrenzen. Das ist nicht immer einfach, da sich Eignungs- und Zuschlagskriterien auf inhaltlich gleiche Themen beziehen können, ein Eignungskriterium aber nicht gleichzeitig ein Zuschlagskriterium sein kann. Im Rahmen einer Wertungsmatrix werden dann die für Angebotswertung maßgeblichen Zuschlagskriterien samt ihren Unterkriterien abgebildet. Die Bieter müssen daraus transparent und nachvollziehbar ersehen können, mit welchen Angaben in ihren Angeboten sie eine hohe Wertungsstufe erreichen können. Die schwierige Frage, in welcher Weise die Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit der Wertungsmatrix für die Bieter am besten dargestellt werden kann, wird fortwährend diskutiert und ist immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung, beispielsweise hinsichtlich des sogenannten „Schulnotensystems“. Der Auftraggeber hat im Rahmen der Auftragsvergabe in verschiedener Weise Verpflichtungen zu beachten, die sich auch außerhalb des eigentlichen Vergaberechts finden. Diese bestehen nicht zuletzt in Fördermittelbedingungen, Normen zum Korruptionsschutz oder ganz aktuell in der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Insbesondere aus der DSGVO, die den personenbezogenen Datenschutzrecht verschärft, ergeben sich für den Auftraggeber nun neue Vorgaben, die Auswirkungen auf das Vergabeverfahren haben, so bei der Eignungsprüfung, bei der Kommunikation mit Bietern, der Dokumentation von Daten oder im Rahmen der Vertragsabwicklung, wenn entsprechende personenbezogene Daten über Mitarbeiter von Auftraggeber oder Bieter regelmäßig zutage treten.
Schwerpunkte
  • Welche Eignungs- bzw. Zuschlagskriterien sind zulässig? Unter welchen Bedingungen dürfen Themen aus den Eignungskriterien auch als Zuschlagskriterien verwendet werden?
  • In welcher Weise ist eine Wertungsmatrix zutreffend und überprüfbar? Wie lässt sich die Überprüfbarkeit einer Wertungsmatrix eingrenzen?
  • Was ist im Vergabeverfahren wegen der besonderen Vorgaben der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung zu beachten? Welche Sanktionen sind bei Nichtbeachtung möglich?

Die Zulässigkeit der Abänderung von Bieterfragen durch die Vergabestelle

Monika Prell
Grundsätzlich sind die Bieterfragen allen Bietern transparent zur Verfügung zu stellen. Wie weit geht der Transparenzgrundsatz? Dürfen die Fragen geändert oder gekürzt werden? Wenn ja, wie weit geht die Änderung? Welche Vorgaben gibt es in der Rechtsprechung? Welche Lösung ist für die Praxis sinnvoll? Wie geht man in dem Zusammenhang mit dem Problem der „Rüge als Bieterfrage“ um? Der Vortrag soll Ihnen dabei helfen, zu erkennen, wie Bieterfragen vergaberechtlich zulässig geändert werden können, welche Spielräume es gibt und wie Sie diese für Ihre Praxis sinnvoll nutzen können.

Vergabefreie Zusammenarbeit von öffentlichen Auftraggebern nach dem neuen Vergaberecht. Gestaltungsspielräume und Praxisfragen

Susanne Müller-Kabisch
Seit dem Jahr 2016 gilt ein umfassend novelliertes Vergaberecht in Deutschland. Von großem Interesse für die kommunale Praxis dürften u. a. die verschiedenen Varianten der Kooperationen zwischen öffentlichen Auftraggebern sein, die rechtssichere Ausgestaltung von vergabefreien Verträgen zur interkommunalen Kooperation, sowie die Möglichkeit der vergabefreien Beauftragung im Stadtwerke-Konzern (Inhouseprivileg) und der vergabefreien Aufgabenübertragung von einer Kommune auf die andere.
Schwerpunkte
  • Voraussetzungen und Konstellationen für vergabefreie Inhousegeschäfte
  • Welche Konstellationen verstoßen gegen das Umgehungsverbot?
  • Beispiele aus der Rechtsprechung
  • Rechtsrahmen für vergabefreie interkommunale Kooperationen und Aufgabenübertragung
  • Auswirkungen von Vergabeverstößen

Referentinnen und Referenten

Hans-Peter Müller
Hans-Peter Müller
Hans-Peter Müller
Herr Hans-Peter Müller absolvierte die Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Mannheim. Anschließend war er im Kreiswehrersatzamt Neuwied tätig, zuletzt als Abteilungsleiter. Von 1988 bis 1996 arbeitete er im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bereich Zivile Krisenvorsorge. 1996 folgte eine Berufung an die Deutsche NATO-Vertretung, wo er Vizepräsident des NATO-Industrieplanungsausschusses war. Von 1999 bis 2001 erfolgte ein berufsbegleitendes Zusatzstudium "Wirtschafts- und Arbeitsrecht" an der Fernuniversität Hagen. Von 2001 bis 2006 schloss sich ein Studium der Rechtswissenschaften (ebenfalls berufsbegleitend) an der Rheinischen Friedrich-Wilhelm Universität Bonn an. Von 2001 bis 2020 war er im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zuständig für Vergaberecht und Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen (u.a.: VgV, SektVO; UVgO, VO PR Nr. 30/53) und nun im vorzeitigen Ruhestand. Herr Müller ist Mitautor und Herausgeber der Kommentare von Greb/Müller "Kommentar zur Sektorenverordnung" (2. Auflage 2017) sowie von Hoffjan, Müller, Waldmann "Preise und Preisprüfungen bei öffentlichen Aufträgen".
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Die Informationen zu diesem Referenten ist aktuell nicht abrufbar.
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Monika Prell
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Monika Prell ist Partnerin und Fachanwältin für Vergaberecht bei der Kanzlei SammlerUsinger in Berlin. Sie beschäftigt sich seit über 20 Jahren intensiv mit dem Vergabe- und privaten Baurecht. Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen und der Absolvierung ihres Referendariats in Nürnberg arbeitete Frau Prell über 16 Jahren bei der Eurovia, einem weltweit tätigen Unternehmen im Verkehrswegebau. In ihrer Funktion als Syndikusanwältin verantwortete sie eine Vielzahl großer Vergabe- und Bauvorhaben. Anschließend leitete sie in den Jahren von 2010 bis 2017 bei der Bitkom Servicegesellschaft mbH die Abteilung Vergaberecht mit dem Schwerpunkt IT-Vergabe im Liefer- und Dienstleistungsbereich. Im Jahr 2017 trat Frau Prell in die Kanzlei SammlerUsinger Partnerschaft mbB ein und berät dort öffentliche Auftraggeber und Unternehmen im Bereich des Vergaberechts und privaten Baurechts. Sie ist Mitautorin in verschiedenen vergaberechtlichen Kommentaren und hält deutschlandweit Schulungen zu aktuellen vergaberechtlichen Themen. Weiterhin veröffentlicht Frau Prell regelmäßig Beiträge in vergaberechtlichen Fachzeitschriften und ist Referentin bei Fachtagungen.
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Rahmenprogramme

Flughafen Tempelhof – Verborgene Orte
Lernen Sie die spannende Geschichte des Flughafens Tempelhof in Berlin kennen und begeben sich auf die Spur der zahlreichen Mythen. Erfahren Sie Interessantes über diesen Ort der internationalen Luftfahrtgeschichte, zur historischen Bedeutung des Gebäudes im Laufe der Zeit und besonders zur Rolle Tempelhofs während der Berliner Luftbrücke (1948/49) und des Kalten Krieges. Betreten Sie die bekannten wie auch weniger bekannten Bereiche des denkmalgeschützten Gebäudes und erleben Sie eine Zeitreise durch die europäische Geschichte der letzten 100 Jahre.
Führung im, auf und unter dem Berliner Dom
Der 1905 fertiggestellte Berliner Dom ist ein Höhepunkt des preußischen Historismus und einer der größten protestantischen Sakralbauten. Im Rahmen einer Führung erhalten Sie einen Einblick in das Domarchiv sowie das Magazin des Doms, in welchem sich besondere Schätze befinden. Nach der Abendandacht (18.00 – ca. 18.20 Uhr) geht es in luftige Höhen, auf den Kuppelumgang in 50 Meter Höhe mit einem schönen Ausblick auf Berlins Mitte und die gegenüberliegende Baustelle des Stadtschlosses. Zum Abschluss geht es in die Tiefe, in eine der bedeutendsten dynastischen Grabstätten Europas – die Hohenzollerngruft.
Führung durch das Bundesministerium der Finanzen
Das Detlev-Rohwedder-Haus an der Wilhelmstraße gelegen, ist seit August 1999 Hauptsitz des Bundesministeriums der Finanzen. Das Haus wurde 1935-1936 nach den Plänen des Architekten Ernst Sagebiel erbaut und galt als eines der Prestigeobjekte des nationalsozialistischen Regimes in Berlin. Hier war bis Kriegsende das Reichsluftfahrtministerium angesiedelt; hier war das Machtzentrum Hermann Görings. Das Gebäude war jedoch auch Heimat des Widerstandes gegen das NS-Regime: Bis zu ihrer Enttarnung war das Haus Wirkungsstätte von Mitgliedern der Widerstandsgruppe „Rote Kapelle“. Von zentraler Bedeutung ist der Ort aber auch für die Geschichte der DDR: Am 07. Oktober 1949 erklärte sich hier der Deutsche Volksrat, eine Art Ersatzparlament der sowjetischen Besatzungszone, zur provisorischen Volkskammer und setzte die Verfassung der DDR in Kraft. Mehr über das Gebäude und das Wirken des heute dort beherbergten Bundesministeriums der Finanzen erfahren Sie in unserer Führung.
Führung durch die Archenhold-Sternwarte im Treptower Park
Die Archenhold-Sternwarte liegt inmitten des Treptower Parks. Sie ist die älteste und größte Volkssternwarte in Deutschland. Ihr Mittelpunkt ist das 1896 gebaute Riesenfernrohr, das mit 21 m Brennweite das längste der Welt ist. In den Ausstellungsräumen erhält man einen Überblick über die Geschichte der Astronomie von ihren frühen Anfängen im alten Babylon bis in unsere Zeit.

Tagungsort

Abacus Tierpark Hotel Berlin
Franz-Mett-Str. 3-9
D-10319 Berlin
Tel. +49 (0) 30 - 51 62 - 0
Fax +49 (0) 30 - 51 62 - 400
Website Abacus Tierpark Hotel

Ergänzende Seminare zum Tagungsthema

Diese Zusammenstellung enthält 20 Veranstaltungen.

Vergaberecht - Einführung UVgO - Teil 1

01
Systematische Einführung in das Vergaberecht - Teil 1: UVgO
28.06. - 30.06.2023
12.07. - 14.07.2023
23.08. - 25.08.2023
05.09. - 07.09.2023
23.10. - 25.10.2023
05.12. - 07.12.2023
06.12. - 08.12.2023
08.01. - 10.01.2024
05.02. - 07.02.2024
18.03. - 20.03.2024
24.04. - 26.04.2024
06.05. - 08.05.2024
26.06. - 28.06.2024
08.07. - 10.07.2024
05.08. - 07.08.2024
09.09. - 11.09.2024
25.11. - 27.11.2024
03.12. - 05.12.2024
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Vergabe von Lieferleistungen Dienstleistungen Einführung

02
Einführung in die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen - VgV, UVgO konkret
06.09.2023
14.02.2024
18.09.2024
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Vergaberecht - Einführung Eilige

03
Systematischer Überblick über das Vergaberecht - kompakt
03.11.2023
26.03.2024
23.08.2024
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Vergabe - Crashkurs Vergaberecht - Basiswissen für Neueinsteiger/innen

04
Vergaberecht auf den Punkt gebracht - Basiswissen für Neueinsteiger/innen. Crashkurs
06.09.2023
06.12.2023
22.05.2024
18.09.2024
04.12.2024
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Vergaberecht Zuwendungsrecht kompakt

05
Systematischer Überblick über das Vergabe- und Zuwendungsrecht - kompakt vermittelt für Neu- und Quereinsteiger:innen
12.12.2023
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Vergaberecht - Einführung EU - Teil 2

06
Systematische Einführung in das Vergaberecht - Teil 2: EU-Recht
06.07. - 07.07.2023
21.09. - 22.09.2023
14.11. - 15.11.2023
13.12. - 14.12.2023
19.02. - 20.02.2024
11.04. - 12.04.2024
13.06. - 14.06.2024
25.07. - 26.07.2024
12.09. - 13.09.2024
12.11. - 13.11.2024
19.12. - 20.12.2024
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Systematischer Überblick Vergaberecht

07
Systematischer Überblick über das Vergaberecht
19.07. - 20.07.2023
04.12. - 05.12.2023
14.02. - 15.02.2024
22.04. - 23.04.2024
03.07. - 04.07.2024
04.11. - 05.11.2024
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VOL Vergabeverfahren Wahl Vergabeart typische Fehler

08
Das Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen - von der Verhandlungsvergabe/freihändigen Vergabe bis zur öffentlichen Ausschreibung, die Wahl der richtigen Vergabeart und typische Fehler im Vergabeverfahren
07.08. - 08.08.2023
06.11. - 07.11.2023
05.02. - 06.02.2024
26.08. - 27.08.2024
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Bauvertrag - Preisgleitklausel (225 VHB)

09
Ausfälle, Lieferschwierigkeiten und Rohstoffpreiserhöhungen. Die Preisgleitklausel (225 VHB) in der Praxis
21.06.2023
12.09.2023
07.12.2023
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Vergaberecht - (UVgO)

10
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) - die öffentliche Auftragsvergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der Schwellenwerte
19.10. - 20.10.2023
08.02. - 09.02.2024
06.06. - 07.06.2024
10.10. - 11.10.2024
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Vergaberecht - Rahmenvereinbarungen

11
Vergaberecht - flexible Beschaffung durch Rahmenvereinbarungen bei Liefer- und Dienstleistungen
11.07.2023
11.07.2023
31.08.2023
16.11.2023
04.12.2023
23.01.2024
29.01.2024
12.03.2024
01.07.2024
14.11.2024
Nürnberg
Hamburg
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Hamburg
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München
Hamburg
Nürnberg
Berlin

GWB/VgV Architekten- und Ingenieurleistungen freiberufliche Leistungen

12
Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen aus rechtlicher Sicht
13.06. - 14.06.2023
13.09. - 14.09.2023
14.12. - 15.12.2023
13.06. - 14.06.2024
12.12. - 13.12.2024
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Vergaberecht - Kompaktkurs Zertifizierte/r Vergabemanager/in

13
Zertifizierte:r Vergabemanager:in (Auftraggeberseite) für Bau- sowie Dienst- und Lieferleistungen - Kompaktkurs
03.07. - 25.08.2023
27.11.2023 - 19.01.2024
11.03. - 26.04.2024
01.07. - 30.08.2024
25.11.2024 - 17.01.2025
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Grundlagen der Unterschwellenvergabeordnung - UVGO (Teile 1 -3)

14
Grundlagen der Unterschwellenvergabeordnung - UVGO - Kompaktseminar in drei Teilen
04.10.2023
21.02.2024
04.09.2024
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Vergaberecht - Update_Aktuelle_Entwicklungen_Rechtsprechungen

15
Update Vergaberecht: Neue Rechtsprechungen und aktuelle Entwicklungen im Vergaberecht
04.07.2023
11.09.2023
14.12.2023
05.03.2024
03.06.2024
05.11.2024
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Grundlagen der Unterschwellenvergabeordnung - UVGOI (Teil 3)

16
Grundlagen der Unterschwellenvergabeordnung - UVGO - (III) 13.30- 15.00 Uhr - Einführung in das Vergaberecht: Öffnung und Prüfung der Angebote, Zuschlagserteilung, Besonderheiten bei der Vergabe freiberuflicher oder sozialer Leistungen (§§ 40 - 50 der Unterschwellenvergabeordnung)
04.10.2023
21.02.2024
04.09.2024
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Grundlagen der Unterschwellenvergabeordnung - UVGO (Teil 2)

17
Grundlagen der Unterschwellenvergabeordnung - UVGO - (II) - 11 - 12.30 Uhr Einführung in das Vergaberecht: Das Vergabeverfahren von der Vorbereitung bis zur Veröffentlichung (§§ 20 - 39 der Unterschwellenvergabeverordnung)
04.10.2023
21.02.2024
04.09.2024
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Grundlagen der Unterschwellenvergabeordnung - UVGO (Teil 1)

18
Grundlagen der Unterschwellenvergabeordnung - UVGO - (I) 09 - 10.30 Uhr - Vergaberecht: allgemeine Bestimmungen, Vergabeverfahren, Vergabeinstrumente (§§ 1-20 der Unterschwellenvergabeverordnung)
04.10.2023
21.02.2024
04.09.2024
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Vergaberecht - Auftragsänderungen

19
Vergaberecht - vergaberechtliche Möglichkeiten während der Vertragslaufzeit Neu
10.11.2023
27.05.2024
06.11.2024
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Vergaberecht - Rahmenvereinbarungen als flexibles Beschaffungsinstrument - Teil 1 Rechtsgrundlagen

20
Rahmenvereinbarungen als flexibles Beschaffungsinstrument - Kompaktseminar in drei Teilen - Teil I: Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung
18.09.2023
29.11.2023
29.01.2024
19.04.2024
26.08.2024
16.12.2024
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