Vergaberecht 2019
Sehr geehrte Damen und Herren,
das völlig neu konzipierte Vergaberecht ist kaum in der Praxis angekommen - schon zeichnen sich neue Entwicklungen ab. Der Koalitionsvertrag gibt hier die Richtung vor: „Zur weiteren Vereinheitlichung des Vergaberechts prüfen wir die Zusammenführung von Verfahrensregeln für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen einerseits und von Bauleistungen andererseits in einer einheitlichen Vergabeverordnung.“ In unserer Tagung wird zum Prüfauftrag im Koalitionsvertrag und über die vom BMWi favorisierte Vereinheitlichung der Vergaberegeln für Liefer-/Dienstleistungen mit denen für Bauleistungen berichtet.
Die tägliche Vergabepraxis ist durch die Rechtsänderungen und auch die Weiterentwicklung der Rechtsprechung geprägt und stellt hohe Anforderungen an die Verantwortlichen in den Vergabestellen. Selbst kleine Verfahrensfehler können zu schwerwiegenden Konsequenzen führen. Ausführlich wird deshalb die aktuelle Rechtsprechung der Vergabesenate vorgestellt.
Der Bogen der Vorträge ist weit gespannt und umfasst ein für die Vergabepraxis interessantes Themenspektrum von den Eignungs- und Zuschlagskriterien über die Zulässigkeit der Abänderung von Bieteranfragen und die vergabefreie Zusammenarbeit von öffentlichen Auftraggebern nach dem neuen Vergaberecht bis zu den Auswirkungen des neuen Datenschutzrechts auf die Führung des Vergabeverfahrens.
Wie auch bereits in den Vorjahren besteht in unserer Vergaberechtstagung 2019 außerhalb der Vorträge die Möglichkeit, mit den Referenten ins Gespräch zu kommen. Die Tagung bietet zu den einzelnen Themen unterschiedliche Lösungsansätze und unterstützt die Teilnehmer/innen, die komplexen und mitunter schwer nachvollziehbaren Regelungen aus dem Vergaberecht rechtskonform anzuwenden.
Die Fachtagung richtet sich sowohl an langjährige als auch erstmalig mit dem Vergaberecht befasste Bedienstete. Die Teilnehmer/innen sind aufgerufen, ihre Praxisfälle in die Diskussion einzubringen.
Wir würden uns über Ihr Interesse und Ihre aktive Teilnahme freuen.
Dr. Andreas Urbich
Tagungsorganisation
Tagungsablauf
Inhalte der Vorträge
Stillstand ist Rückschritt – Neueste Entwicklungen im Recht der öffentlichen Auftragsvergabe
Aktuelle Rechtsprechung der Vergabesenate
Kann man es eigentlich richtigmachen? Was ist erlaubt und was verboten bei Eignungskriterien, Zuschlagskriterien und Wertungsmatrix? Wie wirkt sich die neue EU-Datenschutzgrundverordnung auf die Führung von Vergabeverfahren aus?
- Welche Eignungs- bzw. Zuschlagskriterien sind zulässig? Unter welchen Bedingungen dürfen Themen aus den Eignungskriterien auch als Zuschlagskriterien verwendet werden?
- In welcher Weise ist eine Wertungsmatrix zutreffend und überprüfbar? Wie lässt sich die Überprüfbarkeit einer Wertungsmatrix eingrenzen?
- Was ist im Vergabeverfahren wegen der besonderen Vorgaben der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung zu beachten? Welche Sanktionen sind bei Nichtbeachtung möglich?
Die Zulässigkeit der Abänderung von Bieterfragen durch die Vergabestelle
Vergabefreie Zusammenarbeit von öffentlichen Auftraggebern nach dem neuen Vergaberecht. Gestaltungsspielräume und Praxisfragen
- Voraussetzungen und Konstellationen für vergabefreie Inhousegeschäfte
- Welche Konstellationen verstoßen gegen das Umgehungsverbot?
- Beispiele aus der Rechtsprechung
- Rechtsrahmen für vergabefreie interkommunale Kooperationen und Aufgabenübertragung
- Auswirkungen von Vergabeverstößen
Referentinnen und Referenten


Rahmenprogramme
Tagungsort

Franz-Mett-Str. 3-9
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